Zuckermarktordnung: Sonnleitner setzt sich für Beibehaltung der Quoten ein<br />

Mit einer massiven Absenkung der Rüben- und Zuckerpreise auf Weltmarktniveau sei nicht nur die Existenz vieler bäuerlicher Betriebe gefährdet, sondern sie brächte auch große Risiken für die Verbraucher und den Verlust vieler Arbeitsplätze bei der Zuckerverarbeitung mit sich. Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, bei der Generalversammlung des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenanbauer heute in Würzburg.

Daher gehe es um eine sinnvolle Modifizierung der Zuckermarktordnung und nicht um eine radikale Systemänderung. Eine Liberalisierung der Marktordnung bedeute letztlich nichts anderes wie die Verdrängung des Rübenzuckers durch den Rohrzucker. Nur die heimische Produktion garantiere aber hohe Qualitäten, gesicherte Herkünfte und umweltgerechte Produktionsverfahren. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum man eine seit Jahrzehnten gut funktionierende Marktordnung aufgeben soll. Sonnleitner bezeichnete es als wichtig, die künftige Zuckerpolitik mit den Elementen Außenschutz, Mindestpreise und Mengenbegrenzung sinnvoll weiter zu entwickeln.

Die Europäische Rübenproduktion verursache zwar höhere Produktionskosten als die Erzeugung von Rohrzucker in Brasilien, wo die Produktion unter Ausbeutung von Mensch und Natur stattfinde. Doch dafür sei die Rübenproduktion nachhaltig, betonte Sonnleitner.Von der Zuckermarktordnung profitierten letztlich auch die Entwicklungsländer, da Zucker aus den AKP-Ländern, also Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, bevorzugt in die EU eingeführt werde. Für diese Länder sei ein durch Quoten geregelter EU-Zuckermarkt interessant, gerade den ärmsten unter ihnen werde bei der Bekämpfung von Hunger und Armut geholfen.

Sonnleitner betonte, dass politische Rahmenbedingungen die Funktionsfähigkeit der Zuckermarktordnung beeinträchtigen werden. So werden beispielsweise die 49 am wenigsten entwickelten Länder ab 2006 selbst produzierten Zucker in unbegrenztem Maße in die EU exportieren können. Über das von diesen Ländern geforderte Selbstbeschränkungsabkommen müsste unverzüglich verhandelt werden.

Anpassungen der Marktordnung dürften nur im zwingend notwendigen Maße vorgenommen werden. Doch der DBV werde alles daran setzen, die Grundprinzipien der Zuckermarktordnung aufrecht zu halten. Für die Zuckerrübenbauern sei jetzt auch Planungssicherheit wichtig, um wieder in Märkte investieren zu wollen. Im Inland habe die Zuckermarktordnung nämlich eine besondere Bedeutung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Industrie, Verarbeitung sowie im nachgelagerten Bereich, betonte Sonnleitner. Letztlich sei also die Zuckermarktordnung kein Auslaufmodell, sondern sie biete Möglichkeiten für die Weiterentwicklung mit Vorteilen für Verbraucher, Zuckerrübenanbauer, heimische Wirtschaft und Entwicklungsländer.

(Vgl. Meldungen vom 2004-06-24, 2004-02-04 und 2003-12-23.)

Source

DBV-Pressemeldung vom 2004-06-25.

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