WTO verurteilt Baumwollstützungen der USA<br />

Müssten handelsverzerrende Wirkung eingestehen

Genf, 4. März 2005 (AIZ). – Die USA müssen ihre Agrarsubventionen realistischer darstellen. In dieser Woche hat das WTO-Schiedsgericht in Genf Hilfen für amerikanische Baumwollfarmer nämlich für illegal erklärt. Preisausgleichszahlungen seien entgegen den Behauptungen der USA nicht in der “Greenbox” der WTO vorgesehen.

Die an das Produkt gekoppelten Zahlungen seien hingegen handelsverzerrend, weil sie einen Druck auf die Weltmarktpreise ausübten, erklärten die WTO-Richter diese Woche und bestätigten damit ihrer erste Stellungnahme vom September 2004. Brasilien hatte gegen die USA geklagt. Außerdem hatten zahlreiche westafrikanische Länder die Baumwolle aus den gleichen Gründen in der laufenden Doha-Runde zu einem Politikum gemacht.

In gleicher Weise wie die Preisausgleichszahlungen seien auch Exportkredite für US-Baumwollproduzenten illegal, weil die Amerikaner behaupt hätten, überhaupt keine Ausfuhrstützungen zu gewähren, erklärte ein Sprecher der WTO in Genf. Die USA müssten ihre Hilfen für die Baumwolle nicht unbedingt einstellen, wie sie es zum Teil schon gemacht hätten. Sie könnten ihre Agrarstützungen im Rahmen bestehender WTO-Abkommen nämlich auch genehmigen lassen. Dazu müssten die USA aber die handelsverzerrende Wirkung der Beihilfen eingestehen. Da die Stützungen für Baumwolle ähnlich gestaltet sind wie jene für Soja und Mais, könnte das Urteil der WTO noch weit reichendere Folgen haben.

(Vgl. Meldung vom 2004-06-29.)

Source

AIZ.info vom 2005-03-04.

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