WTO entscheidet im Zuckerstreit zu Gunsten von Brasilien, Australien und Thailand

Europas C-Zucker-Ausfuhren und Reexport von AKP-Zucker für unzulässig erklärt

Brüssel/Nordweijk, 9. September 2004 (AIZ). – Nach den Vorstellungen der WTO soll die EU rund 4 Mio. t weniger Zucker im Jahr exportieren. Die EU könne diese Mengen nur deshalb zu Weltmarktbedingungen verkaufen, weil sie ihre Zuckerproduktion protektioniere – sehr zum Schaden der Wettbewerber in Brasilien und Australien, meint die WTO.

WTO-Endbericht liegt den Parteien vor

Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation in Genf hat seinen Schlussbericht im Zucker-Panel gestern an die beteiligten Parteien weitergeleitet. Brasilien, Australien und Thailand hatten bekanntlich vor der WTO geklagt. Der Bericht wurde von der Organisation zwar noch nicht dem allgemeinen Publikum zugänglich gemacht, jedoch geht aus der Reaktion der Beteiligten hervor, dass die WTO sowohl den Export von rund 3 Mio. t C-Zucker aus der EU als unzulässige Handelsverzerrung einstuft als auch die 1,6 Mio. t AKP-Zucker, die auf den Weltmarkt reexportiert werden. Die in Frage gestellte Menge wird nicht mit Exporterstattungen aus dem EU-Haushalt bedacht. Die WTO kritisiert aber eine Quersubventionierung. Nach ihrer Auffassung können sich die europäischen Hersteller den Absatz zu Weltmarktbedingungen ohne Erstattungen nur leisten, weil die Preise für das Gros der Produktion deutlich gestützt werden.

Sonderstellung des AKP-Zuckers in Uruguay-Runde zugesichert

EU-Agrarkommissar Franz Fischler hatte zu Beginn der Woche angedeutet, man werde möglicherweise das Urteil anfechten und in ein Revisionsverfahren gehen. Die Sonderstellung des AKP-Zuckers sei der EU beim GATT-Abschluss der Uruguay-Runde zugesichert worden, argumentiert die Kommission. Dieser Zucker dürfe bei den Exportmengen nicht so einfach mitgezählt werden. Auf Protokollerklärungen müsse Verlass sein und diese dürften durch das WTO-Handelsgericht nicht einfach wieder aufgehoben werden, bemängelt die Kommission. Fischler sieht vor allem Anpassungsbedarf in Frankreich, sollte das WTO-Panel endgültig verloren gehen. Dort wird C-Zucker nicht nur zum Ausgleich von Ertragsschwankungen produziert, sondern auch, um die Kapazitäten einiger Raffinerien voll auszulasten. Frankreich müsste seine Mischkalkulation der Preise für die A-, B- und C-Quoten abändern, erklärte Fischler am Rande des Informellen Agrarministerrates zu Beginn der Woche im holländischen Nordweijk.

CEFS: Noch lange nicht das letzte Wort zur EU-Zucker-GMO gesprochen

Der Europäische Verband der Zuckererzeuger (CEFS) erklärte, bei der WTO sei noch lange nicht das letzte Wort zur Europäischen Zuckermarktordnung gesprochen. “Weltweit gehören zu den Zuckerexporteuren etliche Länder, die ebenfalls über eine Marktordnung den heimischen Anbau förderten”, berichtete Geschäftsführer Jean-Louis Barjol. Der Subventionsabbau dürfe nur Thema in der Doha-Entwicklungsrunde der WTO sein und keinesfalls durch ein Handelsgericht der WTO entschieden werden, betonte Barjol.

(Vgl. Meldung vom 2003-12-23.)

Source

Agrarisches Informationszentrum vom 2004-09-09.

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