UFOP stellt dramatische Unterkompensation bei Biodiesel fest

Der Absatz von Biodiesel stockt. Grund ist ein fehlender Passus innerhalb der Steuergesetzgebung

Der Absatz von Biodiesel stockt. Grund ist ein fehlender Passus innerhalb der Steuergesetzgebung. Um eine als Überkompensation bezeichnete übermäßige steuerliche Förderung von Biodiesel zu vermeiden, wurde im Sommer 2006 eine stufenweise ansteigende Besteuerung von reinem Biodiesel beschlossen. Im Gesetz wurde jedoch eine Regelung für den Fall einer Unterkompensation nicht berücksichtigt. Fallende Dieselpreise und steigende Rohstoffkosten für die Biodieselproduktion haben in den vergangenen Monaten jedoch genau dazu geführt.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hat den bereits zwei Jahre alten ersten Bericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung (Drucksache 15/5816) fortgeführt und kommt dabei zu einem alarmierenden Ergebnis. Momentan liegt bereits eine Unterkompensation von 8 Cent vor. Mit der nächsten Steuerstufe zum 1. Januar 2008 wird dieser Wettbewerbsnachteil für reinen Biodiesel sogar auf 14 Cent ansteigen.

Laut UFOP findet derzeit für 2008 praktisch kein Vorkontrakthandel für die Vermarktung von Biodieselreinkraftstoff statt. Ein Großteil der Biodieselproduktionsanlagen, die u. a. mit öffentlichen Investitionshilfen errichtet wurden, ist nicht ausgelastet. Bereits kurzfristig ist mit ersten Insolvenzen zu rechnen.

Den Bericht und einen Forderungskatalog zur Sicherung der weltweit führenden Biodieselproduktion hat der UFOP-Vorsitzende Dr. Klaus Kliem den verantwortlichen Bundesministern Seehofer, Steinbrück, Gabriel und Tiefensee persönlich übersandt. Drei Forderungen sind aus Sicht der UFOP zwingend zu realisieren. Zum einen muss der erst für den Herbst des Jahres vorgesehene Bericht der Bundesregierung vorgezogen und schon jetzt eine Korrektur der Steuerstaffel vorgenommen werden. Dies gilt auch für Pflanzenölkraftstoff.

Zum anderen muss die erst für 2009 beschlossene Quotenerhöhung über die Gesamtquote auf 2008 vorgezogen werden. Weiterhin muss der Endsteuersatz für reinen Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff nochmals überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu zählen die Berücksichtigung des Energieunterschieds von 8 Cent je Liter, die Abschaffung der so genannten fiktiven Quote, die Schaffung eines Anreizelements für den Umstieg analog zu Erdgas sowie der Verzicht auf die Erhebung der Ökosteuer auf Biodiesel und Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent je Liter.

Download des UFOP-Berichts zur Steuerbegünstigung (PDF-Dokument)

(Vgl. Meldung vom 2007-03-07.)

Source

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), 2007-03-20.

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