UFOP fordert einfaches Verfahren für die Energiepflanzenprämie

Die Einführung eines möglichst einfachen Verwaltungsverfahrens als Voraussetzung für den Erhalt der Energiepflanzenprämie in Höhe von 45 EUR pro Hektar hat der Vorstand der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) anlässlich seiner Sitzung am 10. November 2003 auf der Agritechnica in Hannover gefordert. Andernfalls verpuffe die Förderwirkung der Energiepflanzenprämie, das energie- und umweltpolitische Ziel dieser Maßnahme werde verfehlt. Das Verfahren müsse angesichts der geringen Förderhöhe und des damit geringen Anlastungsrisikos in einem angemessenen Verhältnis stehen. Nicht die Verwaltung, sondern der Energiepflanzenanbau soll und muss von dieser Förderung profitieren, bekräftigt der Vorstand in seiner Stellungnahme.

Die neue Beihilferegelung tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft und stellt im Wesentlichen eine Unterstützung der EU-Initiative für Biokraftstoffe dar. Gefördert werden damit Energiepflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen sowie von aus Biomasse genommener elektrischer und thermischer Energie. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist der Abschluss eines Vertrages – außer bei Eigenverarbeitung im Betrieb – mit der Verarbeitungsindustrie.

Die UFOP vertritt die Auffassung, dass über den Vertrag hinaus keine besonderen Kontrollvorschriften der Bundesländer erforderlich sind. In dem Vertrag verpflichtet sich der Erzeuger zur Ablieferung seiner Flächenproduktion, für die er die Beihilfe beantragt hat. Die UFOP weist darauf hin, dass die Beihilfe nur im Rahmen einer Garantiehöchstfläche von 1,5 Mio. ha in der EU (15 Mitglieder) gewährt wird. Bei Überschreiten wird die Beihilfe anteilmäßig gekürzt. Für 2004 rechnet die UFOP jedoch nicht mit einer Überschreitung der EU-Fläche. Dennoch sollte die EU-Höchstfläche auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, um künftig eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen.

Die aktuelle Prognose der UFOP für die Winterrapsaussaat zur Ernte 2004 lässt einen Anbau auf Stilllegungsflächen in Höhe von 311.000 ha erwarten. Damit kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs an Biodiesel gedeckt werden. In etwa dem gleichen Flächenumfang wird zusätzlich Raps zur Biodieselerzeugung benötigt, was etwa auch das Potenzial für den Energiepflanzen-Vertragsanbau darstellt. Das Potenzial erhöht sich, wenn die EU den Stilllegungssatz für die neue Ernte 2004 von 10 Prozent auf 5 Prozent absenkt. UFOP begrüßt die vorgeschlagene Senkung, mit der auf die witterungsbedingten Produktionsausfälle im Jahr 2003 reagiert wird. Der Anbau auf Stilllegungsflächen ist von der Energiepflanzenprämie ausgeschlossen.

Source

Pressemitteilung der UFOP vom 2003-11-11.

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