TAB: Erstellung eines Gutachtens zu “Zielvorgaben und Förderpolitiken zu Bioenergie im internationalen Vergleich”

Hintergrund

Das TAB hat im Herbst 2006 ein neues TA-Projekt zum Thema “Chancen und Perspektiven neuer Energiepflanzen” begonnen, das u.a. eine differenzierte Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse bislang genutzter bzw. potenziell nutzbarer Energiepflanzen, eine Analyse der erforderlichen bzw. wünschenswerten Strukturen der Konversion, eine systematische Analyse der Folgedimensionen sowie eine Untersuchung der Produktionsbedingungen von Bioenergie außerhalb Europas leisten soll. (Projektkurzbeschreibung)

Die zukünftige verstärkte Nutzung von Pflanzen als nachwachsende Energieträger stellt eine zentrale Fragestellung und Herausforderung im Schnittpunkt von Energie-, Umwelt-, Agrar-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik dar. Hierzu liegen eine Reihe von Studien zu den unterschiedlichsten Aspekten bereits vor oder befinden sich derzeit in Forschungsprojekten in Bearbeitung. Diese werden in der ersten Phase des Projektes umfassend ausgewertet, als Grundlage für die Festlegung des weiteren, spezifischen Arbeitsprogramms des TAB-Projektes.

Das TAB selbst hat zum Thema Energiepflanzen bislang Teilaspekte bearbeitet, zuletzt im Bericht “Alternative Kulturpflanzen und Anbauverfahren” (TAB Arbeitsbericht Nr. 103; PDF-Dokument, 1,4 MB) sowie im Rahmen der Vorstudie “Perspektiven eines CO2– und emissionsarmen Verkehrs – Kraftstoffe und Antriebe im Überblick” und im Monitoring “Industrielle stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe”.

Als Ergänzung zu der o.g. Studienauswertung werden mit dieser Ausschreibung Gutachter zur Fragestellung “Zielvorgaben und Förderpolitiken zu Bioenergie (insbesondere Energiepflanzen) im internationalen Vergleich” gesucht.

Inhaltliche Strukturierung und Zielsetzung

Das zu vergebende Gutachten soll eine überblicksartige, allerdings so detailliert wie mögliche internationale Bestandsaufnahme über Zielvorgaben zur Nutzung von Bioenergie (insbesondere auf der Basis von Energiepflanzen) sowie über die derzeit angewandten Förderpolitiken liefern. Im Rahmen des TAB-Projektes werden damit zwei Zielsetzungen verfolgt:

  • Bestandsaufnahme und Bewertung der bisher verwendeten Politikansätze und Instrumente zur Förderung von Bioenergie (insbesondere zur Energiepflanzennutzung) (Ergänzung zu den eigenen Analysen in der ersten Projektphase),
  • Baustein für die Identifizierung und Analyse von Handlungsoptionen (in der zweiten Projektphase).

Im Einzelnen sollen in dem Gutachten folgende Themenkomplexe bearbeitet werden:

1. Zielvorgaben

Es soll ein Überblick zu den Ausbauzielen für Bioenergie (soweit möglich auch differenziert nach den Nutzungsbereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe) gegeben werden. Die Ausbauziele der EU (und der EU Mitgliedsstaaten), der USA, Brasiliens und weiterer wichtiger Länder weltweit sind zusammenzustellen. Dabei sind Zeitraum bzw. Zieljahr, Zielgröße und Ausgangssituation zu benennen. Der Bezug zu klimaschutz- und energiepolitischen Strategien sollte herausgearbeitet werden.

Soweit möglich, soll der mit den Ausbauzielen verbundene landwirtschaftliche Flächenbedarf für Energiepflanzen (z.B. für den Kraftstoffbereich) bestimmt und mit den jeweils vorhandenen Flächenpotenzialen verglichen werden, bei Benennung der zugrunde gelegten Annahmen. Außerdem sollte darauf eingegangen werden, ob nationale (bzw. europäische) Vorstellungen zum Import von Bioenergieträgern zur Erreichung der Bioenergieziele bestehen und wie ggf. diese (Außenhandelsregelungen, Art und Menge der Importe im Zeitverlauf, wichtige Bezugsländer) aussehen.

2. Förderpolitiken

Eine differenzierte Bestandsaufnahme der derzeit verwendeten Förderpolitiken und ‑instrumente zur energetischen Nutzung von Biomasse ist vorzunehmen, mit dem Schwerpunkt EU und EU-Mitgliedsstaaten, ergänzt um andere Länder (z.B. USA, Brasilien, Indonesien, Malaysia, China). Dabei sind jeweils die Nutzungsbereiche Strom, Wärme und Kraftstoffe zu betrachten. Die Relevanz der Bioenergieförderung für die Nutzung von Energiepflanzen ist herauszuarbeiten.

Der Gebrauch wichtiger Instrumente wie Investitionsförderung, Steuervergünstigung, Einspeisevergütung, Quotenregelung und Vergaberegelungen sollte in übersichtlicher und nachvollziehbarer Weise herausgearbeitet werden. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungspraxis sollten für die analysierten Länder dokumentiert werden. Schließlich sind Höhe und Umfang der Förderung für die genutzten Instrumente zu beschreiben und zu vergleichen.

Ergänzend sollte ein Überblick zu den agrarpolitischen Rahmenbedingungen (fördernde und hemmende Rahmenbedingungen für Energiepflanzen) gegeben werden.

3. Ergebnisse internationaler Vergleiche

Hier sollen wichtige Ergebnisse aus (internationalen) Vergleichsstudien zur Förderung erneuerbarer Energien (mit Schwerpunkt Bioenergie und Energiepflanzen) zusammengefasst werden. Dabei ist insbesondere einzugehen auf Ergebnisse zur

  • Effektivität der Förderpolitiken und -instrumente (Welche Zunahme an Erneuerbaren Energien/ Bioenergie wurde bewirkt?),
  • Effizienz der Förderpolitiken und -instrumente (Zu welchen Kosten wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien/Bioenergie erreicht?),
  • Innovationsförderung der Förderpolitiken und -instrumente (Welche Ansätze sind für die Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien besonders geeignet?),
  • Konkurrenz der Förderung für die Nutzungsbereiche Strom, Wärme und Kraftstoffe.

Schließlich sollte darauf eingegangen werden, wie im internationalen Vergleich die Förderung der Bioenergie mit agrar-, umwelt- und klimaschutzpolitischen Strategien abgestimmt ist.

Bearbeitungszeitraum und -aufwand

Angebote können nur für das Gesamtthema eingereicht werden. Der Bearbeitungszeitraum für das Gutachten ist März und April 2007. Der Bearbeitungsaufwand kann in der Größenordnung von zwei bis drei Personenmonaten vergütet werden.
Abgabetermin für die Einreichung der Angebote ist der 26. Januar 2007.

Nach unseren Erfahrungen müssen die eingehenden Angebote oft inhaltlich wie kalkula­torisch noch modifiziert werden. Senden Sie uns deshalb zunächst eine elektronische Version Ihres vollständigen Angebotes zusammen mit dem Formblatt (s.a. Hinweise für Gutachter an unsere E-Mail-Adresse buero@tab.fzk.de. Sollte Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl kommen, werden wir Sie um die Zusendung eines unterschriebenen Original-Angebotes an das TAB bitten.

Kontakt
Dr. Rolf Meyer
E-Mail: meyer@itas.fzk.de
Fon 07247/82-4868

und

Dr. Arnold Sauter
E-Mail: sauter@tab.fzk.de
Fon 030/28491-110

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Str. 10
10178 Berlin
Fon 0049(0)30/28491-0
Fax 0049(0)30/28491-119

(Vgl. Meldung vom 2006-07-11.)

Source

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) vom 2007-01-10.

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