Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Deutschland soll geprüft werden

EU-Kommission fürchtet Wettbewerbsverzerrung

Die im Juni 2002 beschlossene Steuerbefreiung für sämtliche Biokraftstoffe einschließlich Wasserstoff aus Biomasse stößt laut dpa-Informationen bei der EU-Kommission auf Skepsis. Das Gesetz, das die Bundesregierung im vergangenen Oktober in Brüssel zur Prüfung angemeldet hatte, soll nun kritisch durchleuchtet werden.

Nach einer vorläufigen Begutachtung gelangte die Kommission zu dem Fazit, dass die deutschen Ausnahmen von der Mineralölsteuer möglicherweise dahin führen könnten, dass Biokraftstoffe dadurch preislich unter das Niveau der fossilen Treibstoffe gerieten bzw. Mischkraftstoffe übermäßig subventioniert würden. Diese Ausnahmen gelten bei der Behörde als so genannte “Betriebsbeihilfen” und unterliegen aus Wettbewerbsgründen einer strengen Kontrolle.

Wenn von Mitgliedstaaten beantragte Betriebsbeihilfen durch die Kommission nicht alsbald genehmigt werden, muss diese ein förmliches Beihilfeprüfverfahren einleiten, in dessen Verlauf über den Antrag entschieden wird. Während dieses bis zu 18 Monaten dauernden Prozesses dürfen allerdings keine Beihilfen zum Tragen kommen.

Ob die EU-Behörde den Vorgang noch vor der Brüsseler Sommerpause eröffnen wird, war indes noch nicht zu ermitteln.

(Vgl. Meldungen vom 2003-05-26, 2002-07-08 und 2002-04-24.)

Source

www.rhein-main.net vom 2003-06-25.

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