Sonnleitner: Mit Bundeswaldgesetz erfolgreiche Bilanz

Plädoyer für Nachhaltigkeit am Tag des Waldeigentums

Eigentum verpflichtet sowohl im Sinne der Gemeinwohlorientierung, wie es im Grundgesetz festgehalten ist, als auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Gerade die Waldwirtschaft habe schon sehr frühzeitig das Prinzip der Nachhaltigkeit, also den Einklang von Ökonomie, Ökologie und die soziale Einbindung definiert und wissenschaftlich unterlegt. Dies betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, anlässlich des Tages des Waldeigentums am 15. Mai 2004 im hessischen Moerfelden/ Walldorf.

Das bestehende Bundeswaldgesetz basiere auf diesen Prinzipien von Eigentum und Nachhaltigkeit und weise deshalb eine erfolgreiche Bilanz vor. Zweifellos habe dieses Waldgesetz dazu geführt, dass mit den natürlichen Ressourcen möglichst schonend umgegangen und die Ertragsfähigkeit des Waldes nicht überfordert wird. So habe sich zum Beispiel die Waldfläche Deutschlands seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ständig vergrößert. Die Vorräte an Holz erreichten in den deutschen Wäldern die höchsten Werte seit Beginn jeglicher forstwirtschaftlicher Aufzeichnungen. Von den jährlich verfügbaren Großholzmengen in der Größenordnung von 55 bis 60 Millionen Festmetern würden lediglich 40 Millionen Festmeter genutzt. Dies gelinge, obwohl zwei Drittel der Waldflächen in der einen oder anderen Form unter Schutz gestellt seien, sei es aus Gründen des Natur-, Arten- oder Wasserschutzes. Die Waldbesitzer hätten diesen nachhaltigen Ansatz in den vergangenen Jahren dadurch unterstrichen, dass sie sich zusammen mit Umweltorganisationen einen eigenen Zertifizierungsansatz geschaffen haben. Zwei Drittel der heimischen Wälder seien bereits PEFC-zertifiziert und erfüllten damit die Nachhaltigkeitskriterien.

Angesichts dieser positiven waldbaulichen Bilanz sei es unverständlich, dass die Bundesregierung das bewährte Bundeswaldgesetz novellieren will. Der DBV habe sich zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer entschieden gegen diese unnötige Novellierung ausgesprochen, erklärte Sonnleitner. Wer bei der Definition der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft überziehe, der zerstöre alle freiwilligen Programme im Vertragsnaturschutz, konterkariere den großen Elan bei der freiwilligen Zertifizierung der Wälder und schaffe einen enormen staatlicherseits zu finanzierenden Kontrollaufwand in den Wäldern, also auf rund einem Drittel der bundesdeutschen Fläche. Deshalb stünden Waldbesitzer und Bauern wie keine andere Gruppe der Gesellschaft für die positiven Wirkungen der freien Verfügbarkeit über das Eigentum.

(Vgl. Meldung vom 2004-05-17.)

Source

Pressemitteilung des DBV vom 2004-05-19.

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