Schweizer Behörden untersagen Verkauf von Hanf-Einstreu

Händler muss importiertes Produkt zurückliefern

Das Untersuchungsamt Altstätten hat einem Händler den Verkauf von Hanf-Einstreu untersagt. So der zuständige Untersuchungsrichter gegenüber der Nachrichtenagentur SDA auf eine entsprechende Mitteilung des “Vereins Schweizer Hanffreunde” (VSHF).

Der Händler habe sich bereit erklärt, den Verkauf der Hanf-Einstreu einzustellen. Auf eine Beschlagnahmung habe man verzichtet, sagte der Untersuchungsrichter Michael Baumgartner. Der Händler habe eventuell die Möglichkeit, das importierte Produkt an die Lieferanten zurück zu geben.

Es handle sich um etwa 30 Paletten Hanf-Einstreu. Laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist die Verwendung von Hanf-Einstreu für Nutztiere seit März 2005 nicht mehr erlaubt.

Mit dem Verbot, Hanf-Einstreu für Nutztiere zu verwenden, wolle man verhindern, dass Milch durch den Wirkstoff THC verunreinigt werde. THC, das beim Konsum von Haschisch oder Marihuana seine berauschende Wirkung entfaltet, kommt auch in geringer Konzentration im Industriehanf vor.

Wie Baumgartner sagte, ist die Verwendung von Hanf-Einstreu gemäss BLW nur für Nutztiere verboten, nicht aber für Kleintiere wie zum Beispiel Zwergkaninchen. Deshalb könne man den Import von Hanf-Einstreu in die Schweiz nicht so einfach generell verbieten.

Um offene Fragen rund um Hanf-Einstreu zu besprechen, traf sich am Freitag in Bern eine Delegation des Schweizerischen Raufutterverbands (SRV) mit Vertretern des BLW.

Source

Agrigate.ch vom 2006-01-27.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe