Sachsen-Anhalt: Staatsförderung für Holz-Weinfässer

Landwirtschaftsministerium unterstützt traditionelle Lagerbehälter für hochwertige Weine

Sachsen-anhaltische Winzer werden jetzt beim Kauf von Holzfässern finanziell unterstützt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat Mitte Juni ein entsprechendes Antragsverfahren eröffnet. Grundlage ist die Beihilferegelung nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 für Investitionen zur Anschaffung von Holzfässern zur Weinbereitung und Weinlagerung.

Mit einer stärkeren Verwendung von Holzfässern beleben die Winzer der Saale-Unstrut-Region ein traditionelles Weinbereitungsverfahren. Damit kann das Angebot hochwertiger Weine aus der Region ausgebaut werden.

Holzweinfässer werden in Sachsen-Anhalt ausschließlich über diese Beihilferegelung bis zur Höhe von 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens gefördert. Antragsformulare können über das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd, Müllner Str. 59 in 06667 Weißenfels bezogen werden.

Sollte der finanzielle Antragsumfang die bereitgestellten EU-Mittel überschreiten, so werden alle Anträge entsprechend des Prozentsatzes der Überschreitung gekürzt. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Zweckbindungsfrist der geförderten Holzweinfässer bei fünf Jahren ab dem Tag der Lieferung liegt.

Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15. September beim ALFF Süd vorliegen. Ab diesem Termin müssen die Fässer im Betrieb vorhanden und inventarisiert sein.

Source

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung, 2009-06-17.

Supplier

Landesregierung Sachsen-Anhalt

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