Reformierte EU-Stützungsregelung für Baumwolle vom Rat angenommen

Mariann Fischer Boel: Die Reform bietet den Erzeugern in der EU stabilere Einkommen und Anpassung an Marktentwicklungen

Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, begrüßte die Annahme der reformierten EU-Stützungsregelung für Baumwolle durch den Rat. Im Rahmen der Reform bleiben 65% der Beihilfen “entkoppelt” (d.h. nicht länger an die Erzeugung gebunden), während 35% weiterhin produktionsabhängig sind und in Form von Flächenzahlungen gewährt werden. Es werden nationale Restrukturierungsprogramme geschaffen, um eine Umstrukturierung der Baumwollentkörnungsindustrie zu erleichtern und die Qualität und Vermarktung der erzeugten Baumwolle zu verbessern. Die neue Regelung wird die derzeitige Stützungsregelung ersetzen, die vom Europäischen Gerichtshof am 7. September 2006 annulliert wurde.

“Ich freue mich, dass die langen Diskussionen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Reform des Baumwollsektors nun zu einem positiven Ergebnis gebracht wurden” erklärte Kommissarin Fischer Boel. “Die Reform bleibt bei der Aufteilung 65-35 zwischen entkoppelten und produktionsgebundenen Zahlungen, trägt unseren internationalen Verpflichtungen Rechnung und hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.”

Die Kommissarin hob hervor, dass die Reform mit den Zielen der GAP-Reformen einhergeht, den Erzeugern stabilere Einkommen zu bieten und ihnen gleichzeitig die Anpassung an künftige Marktentwicklungen zu ermöglichen. Außerdem wird die in den Beitrittsverträgen Griechenlands, Spaniens und Portugals verankerte Verpflichtung eingehalten, dass die EU die Baumwollerzeugung in Regionen unterstützt, in denen diese für die Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielt.

Der Rat hat beschlossen eine Umstrukturierung zu unterstützen, um dem EU-Baumwollsektor eine Anpassung an geänderte Umstände zu ermöglichen. Nationale Finanzrahmen mit einem jährlichen Mittelansatz von 4 Mio. EUR für Griechenland und 6,134 Mio. EUR für Spanien können u.a. zur Finanzierung von Demontage und Investitionen in der Entkörnungsindustrie, Qualitäts- und Absatzförderung verwendet werden. Mit der Reform von 2004 wurden bereits zusätzlich 22 Mio. EUR jährlich (von 2007 bis 2013) bereitgestellt, um die von der Reform betroffenen Regionen zu unterstützen.

Die internationalen Verpflichtungen der EU werden insofern eingehalten, als der entkoppelte Teil der Stützung in der “Green Box” mit den Stützungsmaßnahmen eingeordnet wird, die nicht handelsverzerrend wirken. Die verbleibenden 35% gekoppelte Beihilfen gelten als erzeugungsverringernde “Blue Box”-Stützung und beruhen auf festen Flächen und Erträgen. Diese Reform bestätigt die Abschaffung der handelsverzerrenden “Amber Box”-Stützungsmaßnahmen. (PD)

Hintergrund
Baumwolle ist eine Ackerkultur, die für ihren Samen, aber hauptsächlich für ihre Faser angebaut wird. Der Baumwollsektor ist für die beiden Haupterzeugermitgliedstaaten von großer regionaler Bedeutung. Rund 76% der Gesamterzeugung der EU (etwa 1,45 Mio. Tonnen Rohbaumwolle im Jahr 2005) werden in Griechenland angebaut. Im Jahr 2005 entfielen in Griechenland 9,1% der nationalen Gesamtagrarerzeugung auf Baumwolle, und in Spanien, dem anderen großen Baumwollerzeuger der EU, 1,3%. Baumwolle wird in kleinen Mengen auch in Bulgarien angebaut. Portugal hat seine Baumwollerzeugung eingestellt.

In der EU sind die meisten Baumwollerzeugerbetriebe eher klein (Griechenland: 4,5 ha; Spanien: 11,0 ha), dafür aber in großer Anzahl vorhanden (Griechenland: 79.700, Spanien: 9.500 Betriebe). In Griechenland sind die Baumwollbetriebe stärker spezialisiert.

Auf internationaler Ebene spielt die EU mit einem Anteil von nur etwa 1,4% (2007) an der Weltbaumwollerzeugung keine bedeutende Rolle. Daher hat die EU-Erzeugung auch keinen nennenswerten Einfluss auf die Entwicklung der Weltmarktpreise. Dieser Umstand wird noch dadurch verstärkt, dass die EU im Baumwollsektor keine Ausfuhrsubventionen gewährt, aber zollfreien Marktzugang gewährleistet.

Im Rahmen der Betriebsprämienregelung werden die nationalen Grundflächen, für die eine gekoppelte Beihilfe gewährt werden kann, in der neuen Verordnung wie folgt festgesetzt (Zahlen für die Reform 2004 in Klammern):

  • Bulgarien: 3.342 ha (10.237 ha)
  • Griechenland: 270.000 ha (370.000 ha)
  • Spanien: 48.000 ha (70.000 ha)
  • Portugal: 360 ha (360 ha)

Die gekoppelte Beihilfe wird berechnet durch Multiplikation eines festen Ertrags mit Referenzbeträgen. Die Referenzbeträge je Tonne nicht entkörnter Baumwolle stellen sich wie folgt dar:

  • Bulgarien: 671,33 EUR
  • Griechenland: 251,75 EUR
  • Spanien: 400,00 EUR
  • Portugal: 252,73 EUR

Source

proplanta, 2008-06-26.

Supplier

Council of Europe
Court of Justice of the European Union (CURIA)
European Commission

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