Rapsölkraftstoff jetzt in Norm-Qualität

München/Straubing/Berlin – Ab 1. Juli ist für Rapsölkraftstoff die Vornorm DIN V 51605 verfügbar. Das teilte Landwirtschaftsminister Josef Miller in München mit. Der Minister wertet dies als wichtiges Signal für die Dieselmotoren- und Landmaschinenhersteller: “Damit steht Rapsöl als definierter Kraftstoff zur Verfügung, auf dessen Basis rapsöltaugliche Motoren ab Werk mit voller Garantie und Gewährleistung des Herstellers zur Verfügung gestellt werden können.”

Das bayerische Landwirtschaftsministerium konzentriert seit 1996 die Aktivitäten im Bereich der Qualitätsdefinition von Rapsöl für die Verwendung als Kraftstoff in pflanzenöltauglichen Motoren, zuerst an der damaligen Landesanstalt für Landtechnik in Weihenstephan und seit 2002 am Technologie- und Förderzentrum in Straubing.

Ein erster Meilenstein war im Jahr 2000 die Veröffentlichung des “Qualitätsstandards für Rapsöl als Kraftstoff 05/2000”, des sogenannten Weihenstephaner Standards. Er diente als Arbeitsgrundlage für den im Herbst 2003 im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) eingerichteten Normungsausschuss für Rapsölkraftstoff.

Darin vertreten sind Dieselmotorenhersteller, Hersteller und Umrüster pflanzenöltauglicher Motoren, Landmaschinenhersteller, Rapsölkraftstoffproduzenten und -händler, Schmierstoffhersteller, Analytiklabors, Behörden und Verbände sowie Forschungseinrichtungen. Bereits Mitte Juli wird der Normungsausschuss über weitere erforderliche Arbeiten beraten.

Im Unterschied zu Biodiesel, einem aus biogenen Ölen und Fetten durch chemische Umwandlung hergestellten Ester, der ähnliche Kraftstoffeigenschaften wie Diesel aufweist, ist Rapsölkraftstoff chemisch nicht verändertes Pflanzenöl aus Rapssamen, dessen molekulare Grundstruktur beibehalten wurde.

Die Vornorm DIN V 51605 “Kraftstoffe für pflanzenöltaugliche Motoren – Rapsölkraftstoff – Anforderungen und Prüfverfahren kann beim Beuth-Verlag Berlin oder unter www.din.de bezogen werden.

Source

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vom 2006-06-25.

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