Paris/Brüssel: Interessante Vorschläge für eine Reform der Verarbeitungsbeihilfen für Flachs und Hanf

Die im Jahr 2000 in Brüssel beschlossene Regelung sieht vor, dass die Verarbeitungsbeihilfen für Kurzfasern im Wirtschaftsjahr 2006/07 von derzeit 90 EUR pro Tonne auf Null gesenkt und die Beihilfen von Flachs-Langfasern von 160 auf 200 EUR pro Tonne erhöht werden (vgl. Meldung vom 2000-06-26). Damals war zudem beschlossen worden, dass die EU-Kommission nach vier Jahren das gesamte System der Beihilfen und Anbauquoten für den Anbau und die Verarbeitung von Flachs und Hanf auf den Prüfstand stellt, d.h. von unabhängiger Seite evaluieren lässt.

Dies ist nun erfolgt und die EU-Kommission steht vor der Frage, ob die alten Regelungen weiterhin Bestand haben oder ob man dem Votum der Evaluatoren folgen und entscheidende Punkte neu regeln solle. Aber alles der Reihe nach …

Im Sommer 2004 schrieb die EU-Kommission die Untersuchung “Evaluation of the Common Market Organisation for flax and hemp” aus, auf die sich in der Folge drei Antragsgruppen bewarben. Der Auswahlprozess zog sich unerwartet in die Länge und erst Anfang des Jahre 2005 wurde endgültig entschieden, dass der Auftrag zur Evaluierung an den französischen Wirtschaftsberater Ernst & Young (Paris) ging, der die Arbeit dann zusammen mit dem Pariser Agrar-Consulting-Unternehmen “AND International” durchführte. Wesentlicher Anteil der Arbeit waren Interviews mit Landwirten, Verbänden, Faseraufschlussunternehmen und Weiterverarbeitern in ganz Europa. Die Studie stellt die bislang umfassendste und aktuelleste Erhebung und Analyse der Flachs- und Hanfwirtschaft in Europa dar.

Allerdings ist die Studie bislang leider nicht verfügbar. Es kursiert lediglich eine Kurzfassung auf Französisch. Laut Kommission soll die Studie aber bald in voller Länge auf Englisch und Französisch zu erhalten sein. Dennoch werden die wichtigsten Ergebnisse und vor allem die Reformvorschläge in Expertenkreisen bereits heftig diskutiert.

Ende September 2005 wurden in Brüssel erstmalig die Ergebnisse von Mr. Renault (AND International), der EU-Kommission und den Vertretern der Mitgliedsländer vorgestellt. Wichtigste Eckpunkte sind:

  • Die Autoren sehen im Flachs-Langfaserbereich eine starke Abhängigkeit von der Nachfrage aus China. Sollte die Nachfrage zurückgehen, steht der Flachs-Langfaserbereich vor Absatzproblemen, die den Bereich destabilisieren können.
  • Es wird befürchtet, dass der Wegfall der Kurzfaser-Verarbeitungsbeihilfen den Hanfbereich massiv treffen und destabilisieren würde, da die geplanten Beihilfeänderungen beim Hanf in vollem Umfang zum Tragen kommen würden – Hanf wird im Gegensatz zu Flachs fast ausschließlich in der Gesamtfaserlinie verarbeitet, bei der nur Kurzfasern und keine Langfasern produziert werden. Deshalb wird empfohlen, die Kurzfaserbeihilfe auf jetzigem Niveau zu belassen oder das gesamte Beihilfesystem zu reformieren (s.u.).

    Gleichzeitig werden in der Studie interessante Potenziale für den Einsatz von Kurzfasern gesehen, mit der Einschränkung, dass sich die neuen, innovativen Anwendungen (z.B. Verbundwerkstoffe) volumenmäßig langsamer entwickelt hätten als erwartet. Diese neuen Sektoren benötigten noch Zeit für ihre Marktentwicklung.

  • Die Autoren halten eine unterschiedliche Beihilfe für kurze und lange Fasern weder ökonomisch für gerechtfertigt noch für marktorientiert. Sie führen eine Reihe negativer Effekte der jetzigen Regelung auf und kommen zu dem Fazit: “Alle diese Gründe sprechen also für eine Fusion der Beihilfen für lange Flachsfasern und Kurzfasern in eine einzige Beihilfe für die Verarbeitung von Flachs- und Hanffasern. Ggfs. könnte diese Beihilfe auf andere Faserpflanzen ausgedehnt werden.”

    Es wird in diesem Kontext auch diskutiert, die Höhe der zu zahlenden Verarbeitungsbeihilfe nicht mehr auf Basis der produzierten Fasern, sondern auf Basis des aufgeschlossenen Strohs zu berechnen. Hierdurch könnte dann auch die Regelung entfallen, dass die produzierten Fasern einen Schäbengehalt von unter 25% aufweisen müssen, damit überhaupt eine Beihilfe gezahlt wird. (Anmerkung: Die Vorschläge ähneln in vielen Aspekten den Reformvorschlägen, die die “European Industrial Hemp Association (EIHA)” bereits im Jahr 2002 in die Diskussion gebracht hat; siehe www.eiha.org)

  • In Bezug auf Anbauquoten bzw. nationale Garantieflächen schlagen die Autoren ein flexibleres System vor, das sich nicht an den Anbauzahlen der Vergangenheit orientiert, sondern an den aktuellen Marktentwicklungen.

Insgesamt sind die Ergebnisse und Vorschläge der Evaluatoren für die technische Kurzfaserwirtschaft, und damit vor allem für die Hanfwirtschaft, als sehr positiv zu bewerten. Auf dieser Basis könnte in ganz Europa ein Ausbau der Hanfproduktion angegangen werden, um die weiter steigende Nachfrage der Industrie nach Naturfasern verstärkt mit einheimischen Faserpflanzen zu decken und weniger mit Jute- und Kenaf-Exporten aus Asien.

In ersten Stellungnahmen zeigte sich auch die Flachs-Langfaserwirtschaft mit den Analysen und Vorschlägen einverstanden, was zunächst verwundert, da sich den Vorschlägen nach die Beihilfen für die Langfasern ja deutlich reduzieren würden. Offenbar scheint aber die Mischkalkulation mit prosperierten gleichen Beihilfen für lange und kurze Fasern insgesamt auch für die Flachswirtschaft aufzugehen.

Noch ist allerdings vollkommen offen, ob die EU-Komission dem Votum von Ernst & Young folgen wird. Mr. Kolodziejak vom Evaluation-Board der EU-Kommission betonte allerdings in einem Meeting mit dem europäischen Bauernverband COPA, dass das Board aufgrund der sehr positiven Umwelteffekte durch den Hanfanbau die europäische Hanfbranche deutlich unterstützen wolle.

Das gerade erwähnte Meeting fand am 7. Oktober 2005 in Brüssel auf Einladung von COPA statt und brachte Mr. Renault (AND International), Vertreter der EU-Kommission und Vertreter von europäischen Verbands- und Unternehmensvertretern zusammen. In einem Entwurfspapier mit dem Titel “Vorschläge von COPA und COGECA zur Erschließung von Entwicklungsperspektiven für den Sektor Flachs und Hanf in der EU” positionieren sich die Verbände sehr positiv zu Flachs und Hanf; hierbei spielen “Umweltnutzen” und “Entwicklungspotenziale” ein wesentliche Rolle.

Die Vorschläge von Ernst & Young zur Reform der Beihilfe werden explizit unterstützt: “Daher schlagen COPA und COGECA die Aufrechterhaltung einer Verarbeitungsbeihilfe ohne Unterscheidung nach Länge oder Eigenart der Faser vor. Sie machen auch den Vorschlag, das auf kurze Fasern anwendbare Abschlagsystem für Unreinheiten abzuschaffen und durch eine Strohbeihilfe zu ersetzen.”

Die neuen Reformvorschläge finden also bis jetzt schon breite Unterstützung. Entscheidend aber wird letztendlich die Position der einzelnen Mitgliedsländer im Ministerrat sein.

COPA und COGECA schlagen zudem weitere interessante Maßnahmen zur Unterstützung der Flachs – und Hanfwirtschaft vor:

  • Steuervorteile wie die Reduzierung der Umsatzsteuer für die Verwendung von Naturfasern/-produkte.
  • Verbesserung/Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich der Umwelt- und Abfall-Gesetzgebung.
  • Verbesserung/Anpassung von Normen im Bereich Textil, Dämmstoffe, Verbundwerkstoffe, Spezialpapiere etc.
  • Flachs- und Hanfkulturen sollten im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen angesichts des geringen Betriebsmittelverbrauchs dieser Kulturen und ihrer positiven Auswirkung auf die biologische und landschaftliche Vielfalt förderfähig sein.

Spannende Zeiten für die Flachs- und Hanfwirtschaft. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

Das nächste Branchenmeeting der Hanfwirtschaft findet in Deutschland statt: Third International Conference of the European Industrial Hemp Association, November, 28th – 29th 2005 in Hürth/Cologne; weitere Informationen und Anmeldung unter www.eiha.org.

Source

nova-Kommentar zur "Evaluation of the Common Market Organisation for flax and hemp" vom 2005-10-24.

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