Österreich: Schultes begrüßt grünes Licht für Bioethanol durch Regierung

Einschränkung auf Biosprit-Herstellung unter Einhaltung von Cross Compliance

“Eine präzise Definition der Biokraftstoffeigenschaft, die auf Qualität, Reinheit und Nachhaltigkeit in der Produktion abstellt, konnte heute durch den Einsatz von Lebensminister Sepp Pröll und “Die Rübenbauern” im Mineralölsteuergesetz verankert werden. Nur dieser “Qualitätsbiokraftstoff” ist Biokraftstoff im Sinne der Kraftstoffverordnung und des Mineralölsteuergesetzes und kann daher steuerbegünstigt beigemischt werden”, begrüßte heute Hermann Schultes, Präsident der Interessenvertretung “Die Rübenbauern” den gestern vom Ministerrat gefassten Beschluss über Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie der Normverbrauchsabgabe.

Die Mineralölsteuerbegünstigung für “saubere Kraftstoffe” (schwefelfrei und Biokraftstoff beigemischt), so Schultes weiter, “wird eingeschränkt auf Biokraftstoffe, die unter Einhaltung der in der EU geltenden besonderen gesetzlich geregelten und kontrollierten Umweltauflagen in der Landwirtschaft nach VO (EG) 1782/2003, der so genannten Cross Compliance, hergestellt wurden. Durch die Koppelung der steuerlichen Begünstigung an die Einhaltung von möglichst hohen und nachhaltig wirkenden Qualitätsstandards bei den verwendeten Ausgangsstoffen auf Basis von EU-Recht kann ein bestmöglicher Schutz vor unsauberen Billigimporten aus dubioser landwirtschaftlicher Praxis erreicht werden. Die Tankstellenbetreiber bekommen damit einen kräftigen ökonomischen Anreiz zur verantwortungsvollen Versorgung unserer Autofahrer mit zukunftsorientierten Treibstoffen”.

Der Mineralölsteuer(MöST)-Satz für “besonders umweltfreundliche” Kraftstoffe (schwefelfrei, das heißt mit weniger Feinstaub-Ausstoß) und mit einem Mindestanteil an beigemischten Biokraftstoffen wird um 0,5 Cent pro Liter für Diesel auf 29,7 Cent pro l und für Benzin auf 41,2 Cent pro l gesenkt. Für Kraftstoffe, welche diese Qualitätskriterien nicht erfüllen, wird der Mineralölsteuersatz bei Diesel um 0,8 Cent auf 32,5 Cent pro l sowie bei Benzin um 1,3 Cent auf 44,5 Cent pro l angehoben. In der reinen Verwendung sind biogene Kraftstoffe weiterhin vollkommen MöST-befreit. Die neuen MöST-Sätze gelten bei Diesel ab 01.10.2005, bei Benzin ab 01.10.2006. Das spätere In-Kraft-Treten bei Benzin soll gewährleisten, dass bis dahin entsprechende Produktionskapazitäten vorhanden sind und die Versorgung mit Bioethanol in einer ausreichenden Menge gewährleistet werden kann, so Schultes abschließend.

Source

AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst vom 2004-11-10.

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