Österreich: B7 seit Februar an der Zapfsäule

Betrieb in allen Dieselfahrzeugen problemlos möglich

Dr. Christoph Capek, Geschäftsführer des Fachverbandes der Mineralölindustrie (FVMI), zur Einführung von Dieselkraftstoff mit 7% Biodiesel, in der Norm auch B7 genannt: “Die Mineralölunternehmen werden Anfang Februar 2009 Dieselkraftstoff B7 auf den Markt bringen. Ziel ist die Erfüllung des österreichischen Substitutionszieles von 5,75 Prozent (energetisch) bei den in Verkehr gebrachten Treibstoffmengen ab 2009 laut Kraftstoffverordnung (KVO). Diese Maßnahme ist aber auch im Hinblick auf die hohen Importmengen von Dieselkraftstoff erforderlich, die ab etwa diesem Zeitpunkt ebenfalls mit einem Biodieselanteil von bis zu 7% erfolgen werden.”

Die Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) sieht seit 1. Januar 2009 eine höhere Ersatzverpflichtung (Substitution) bei Dieselkraftstoff vor. Die Beimischung von Biokomponenten, wie Biodiesel (FAME – Fatty Acid Methyl Ester) zu den fossilen Treibstoffen, ist das dafür beste Mittel. “Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird voraussichtlich Ende März bzw. Anfang April 2009 erfolgen, da das zuständige Lebensministerium das Notifikationsverfahren auf EU-Ebene abzuwarten hat. In der Zeit bis zum Erscheinen der KVO-Novelle im Bundesgesetzblatt werden die Mineralölfirmen den ÖNORM-gerechten höheren Biodieselanteil an den Zapfsäulen ihrer Tankstellen konformgerecht kennzeichnen”, so Capek.

B7 – für Kunden ändert sich nichts, kein Unterschied im Fahrbetrieb
Seit dem Jahr 2005 wird in Österreich überwiegend und flächendeckend Dieselkraftstoff mit einer Biokomponente (B5 – fossiler Dieselkraftstoff mit maximal 5% Biodieselanteil) im Wege des öffentlich zugänglichen Tankstellennetzes in den Verkehr gebracht. Der Grund für die industrielle Beimengung von Biodiesel ist die Europäische Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG, die den schrittweisen Ersatz von fossilen Kraftstoffen vorsieht. “Der Anteil an Biokraftstoff wird durch die Bezeichnung ‚B’ für Biodiesel beschrieben. Die Bezeichnung B7 weist beispielsweise auf einen herkömmlichen Dieselkraftstoff mit maximal 7% Bioanteil hin. Die diesbezügliche ÖNORM C 1590 (Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff B7) ist bereits seit Anfang Oktober 2008 in Kraft”, ergänzt Capek.

“Wenn B7 der Norm entspricht, und die Fahrzeughalter die vorgegebenen Ölwechselintervalle einhalten, ist dieser Kraftstoff für alle Dieselmodelle verträglich. Handelsübliche Dieselfahrzeuge werden nach Angabe der Fahrzeughersteller daher ohne Einschränkung mit B7 betreibbar sein. Zusätzliche Freigaben der Fahrzeughersteller werden nicht benötigt. Zudem haben die Fahrzeughalter keine technischen Adaptierungsmaßnahmen an ihren Fahrzeugen vorzunehmen, um den problemlosen Betrieb mit B7 sicher zu stellen”, so Capek.

Source

Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI), Pressemitteilung, 2009-01-20.

Supplier

Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI)

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