nova-Konferenzbericht: “Nachwachsende Rohstoffe und Biogas – Perspektiven für die Landwirtschaft”

Auf der Fachtagung “Nachwachsende Rohstoffe und Biogas – Perspektiven für die Landwirtschaft” am 08.10.2004 im Haus Düsse (Bad Sassendorf) gab es neben der bereits erwähnten Preisverleihung durch Umweltministerin Höhn für rund 200 interessierte Zuhörer informative Fachbeiträge zu den Themengebieten Energiepflanzenanbau, Biogas-Förderung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

So genannte Energiepflanzen können auch als Rohstoff für Biogasanlagen genutzt werden. Wie aber lässt sich der Flächenertrag von Energiepflanzen maximieren, ohne gleichzeitig ökologische Aspekte zu vernachlässigen? Laut Dr. Graß (Institut für Nutzpflanzenkunde, Kassel-Witzenhausen) ist es möglich, dieses Ziel über ein “2-Kulturennutzungssystem” zu erreichen:

In der Praxis bedeute dies die Anbaukombination einer Winter- und einer Sommerkultur im Verlauf eines Jahres. Als mögliche Erstkulturen eigneten sich hierfür u.a. Weizen, Roggen, Raps, Winterhafer oder Winterwicken. Als optionale Zweitkulturen seien u.a. der Anbau von Hanf, Senf, Mais, Sonneblumen und Zuckerhirse denkbar. Der Anbau zweier Kulturen in einem Wirtschaftsjahr ist nur dann möglich, wenn bereits vor der jeweiligen Reife geerntet wird, zumal durch die vor der Vollreife erfolgte Ernte höhere Biomasseerträge zu erzielen sind.

Rund 30% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ist potenziell für den Anbau von Energiepflanzen nutzbar. Wie Dr. Hoffmann von der Landwirtschaftskammer NRW, Bonn, erläuterte, sollen verschiedene finanzielle Anreizprogramme dazu beitragen, diesem Ziel näher zu kommen. Neben den Flächen bezogenen Stilllegungsprämien gibt es darum Energiepflanzenbeihilfen in Höhe von 45 €/ha für alle Anbaukulturen – außer für Zuckerrüben. In NRW standen im Jahre 2004 den 62.000 ha Antragsfläche für Flächenstilllegungen allerdings lediglich 1.166 ha für Energiepflanzen gegenüber.
Einige erwähnenswerte Neuerungen stehen 2005 an. So entfällt künftig die Denaturierungspflicht bei Stilllegung, es gibt keine Überwachung durch fachkundige Personen mehr und auch Verträge mit Händlern werden möglich.

Aber nicht nur der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für Biogasanlagen werden gefördert, sondern auch die Investitionsbereitschaft für den Bau solcher Anlagen. Dies geschieht in NRW u.a. durch das sog. REN-Förderprogramm, auf das Herr Lechner (Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW, Düsseldorf) erklärend einging:

REN steht für “Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” und wurde von der Landesregierung NRW ins Leben gerufen. Von 1994 rund 12.000 genehmigten Vorhaben konnten die Förderzuschläge im Jahre 2004 schon auf ca. 50.000 ausgeweitet werden. Es werden Zuschüsse hauptsächlich für Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen und natürlich Biomasse- und Biogasanlagen vergeben. Die Förderungen begrenzen sich hierbei auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.
Folgende Projekte im Zusammenhang mit dem Bau einer Biogasanlage sind u.a. förderfähig:
Hygienisierung, Planung, BHKW, elektrische und thermische Netzanbindung, Nachgärer, Fermenter, Vorgruben/Endlager. Hingegen werden keine Fördermittel für den Bau überdimensionierter Anlageteile, von Erdarbeiten, Zufahrten oder Zuwegungen bereit gestellt.

Der Fördersatz beträgt maximal 25% der Gesamtinvestitionskosten, wobei die maximale Fördersumme bei 150.000 € für eine Einzelanlage bzw. 300.000 € für eine Gemeinschaftsanlage von mindestens zwei eigenständigen landwirtschaftlichen Betrieben liegt. Weiter führende Informationen sind auch bei der Landwirtschaftskammer NRW abrufbar.

Nach Angaben von Herrn Lechner geht der Trend dahin, an der finanziellen Förderung, insbesondere der Anschubfinanzierung für Kleinanlagen, festzuhalten. Allerdings geht er davon aus, dass die Fördersummenobergrenze langfristig gesenkt werden wird. Die Vergütung von Strom aus Biomasse erfolgt laut der EEG-Novelle für Biogas über verschiedene Bonussysteme. In den Genuss des so genannten NawaRo-Bonus kommt man beispielsweise durch die Vergärung von Nutztierdung. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass Pferdemist nicht in diese Kategorie fällt und somit nicht förderfähig ist! Detailliertere Informationen findet man dazu in der Positivliste.

Die Investition in eine Biogasanlage ist jedoch nicht nur von dem oben geschilderten Bonussystem abhängig, sondern von einer Vielzahl zu beachtenden Faktoren.
Laut Dr. Gruber (Landwirtschaftskammer NRW, Bonn) sind Biogasanlagen dann Gewinn bringend, wenn

  • genügend Flächen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Verfügung stehen,
  • eine entsprechend qualifizierte Arbeitskraft vorhanden ist,
  • nachwachsende Rohstoffe günstig produziert werden können,
  • Pachtpreise niedrig sind und
  • ausreichende Flächenerträge eingefahren werden können.

In verschiedenen Wirtschaftlichkeitsszenarien wies Dr. Gruber nachdrücklich darauf hin, dass bei der Planung einer Biogasanlage die Berücksichtigung der langfristigen Kostenentwicklung der einzusetzenden erneuerbaren Rohstoffe von immenser Bedeutung für den positiven ökonomischen Betrieb einer Biogaslage ist.

(Vgl. Meldung vom 2004-10-11.)

Source

nova-Konferenzbericht vom 2004-10-12.

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