Niedrigere Stilllegung sorgt nicht für knappes Rapsöl

Die Senkung des Stilllegungssatzes auf fünf Prozent wird sich auf die Rohstoffversorgung mit Rapsöl für die Biodieselproduktion nicht auswirken. Die UFOP weist hierzu darauf hin, dass der Bedarf der Biodieselindustrie von ca. 1,9 Mio. t Raps für die für 2004 geschätzte Gesamtproduktion von 750.000 t Biodiesel zu einem beträchtlichen Teil bereits aus dem freien Markt gedeckt wird. Benötigt wird hierfür eine Anbaufläche von schätzungsweise 540.000 ha, wovon im Jahr 2003 ca. 315.000 ha auf Stilllegungsflächen angebaut wurden.

Die obligatorisch stillgelegte Fläche in Deutschland betrug im gleichen Zeitraum 840.000 ha, so dass abzuwarten ist, inwieweit der Non-Food-Vertragsanbau zurückgehen wird. Ebenfalls bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der im laufenden Anbaujahr erstmals mögliche Vertragsanbau für Energiepflanzen realisiert wird. Nach den jetzt vorliegenden EU-Durchführungsbestimmungen ist mit einer Bekanntgabe der nationalen Prämienregelung in Kürze zu rechnen. Die Verträge hierfür müssen spätestens bis zum 15. Mai 2004 den zuständigen Behörden vorliegen.

Vertragsänderungen infolge der Senkung des Stilllegungssatzes können im Einvernehmen der Vertragsparteien bis zu den Mai-Terminen vorgenommen werden. Dies gilt für den Fall, dass der Anbau- und Abnahmevertrag zwischen Landwirt und Aufkäufer bereits der BLE vorliegt. Stichtag für die Vorlage des Vertrages für Ausgangserzeugnisse der Herbstaussaat durch den Aufkäufer bei der BLE ist der 31. Januar 2004. Der Vertrag muss zu dem Termin vollständig sein; andernfalls verliert der Erzeuger den Stilllegungssatz und riskiert seine Flächenzahlung.

Source

dlz-agrarmagazin vom 2004-01-14.

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