Neue Kontrollvorschriften für Flachs- und Hanfanbauer

Für die deutschen Flachs- und Hanfanbauer gelten demnächst neue Kontrollvorschriften im Hinblick auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindesterträge. Dadurch soll Beihilfenmißbrauch verhindert werden. Eine entsprechende Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung des Bundesernährungsministeriums ist am 31. Juli 1999 in Kraft getreten und setzt damit EG-Recht um. Zugleich wird die vorherige Änderung vom 16. März bestätigt, die zunächst für sechs Monate befristet war. In dieser Verordnung wurde u.a. bei Hanf eine Mindestaussaatmenge von 20 Kilogramm je Hektar festgelegt und das Verwaltungsverfahren in Deutschland im Zusammenhang mit der Einführung einer sogenannten “Aussaatflächenerklärung” geregelt. Siehe auch Meldung Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfeverordnung vom 16.03.99.

Quelle: BMELF-Pressedienst, Nr. 32 vom 9. August 1999 (Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

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BMELF-Pressedienst, Nr. 32 vom 9. August 1999 (Bundesministerium

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