Markterfolge für Hanfgetränke aus Deutschland

Erfrischungsgetränke und Bier aus Deutschland angereichert mit Hanfextrakt befinden sich auf einem erfolgreichen Wachstumspfad. Wie die Firma Designerfood P&S GmbH aus Düsseldorf mitteilte, wird die hanfhaltige Limonade “Hemp“, die 1996 eingeführt wurde, in Deutschland bereits von diversen Tankstellen- und Supermarktketten gelistet. Außerdem wird das Erfrischungsgetränk in praktisch alle mitteleuropäischen Länder exportiert. Der Markteintritt in Nordamerika wird momentan vorbereitet. Die Produktion für diese Märkte wird vermutlich in Kanada erfolgen. Als neustes Exportland darf die Firma Designerfood die Türkei begrüßen. Anfang März gestatteten die türkischen Behörden die Einfuhr von “Hemp”. Den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung hatte der türkische Vertriebspartner der Düsseldorfer erst im Dezember 1999 eingereicht. Die Schnelligkeit der türkischen Behörden sei nach Angaben von Designerfood im “internationalen Vergleich absolut rekordverdächtig”.

Neben der Hanf-Limonade bieten die Düsseldorfer weitere Hanf-Lebensmittel an. Auf der Anuga 1997 wurde eine Schokolade mit Hanfsamen vorgestellt. Mit Green Hemp & Vodka wird ein Mischgetränk aus Hemp und Vodka mit 4% Alkohol angeboten, welches speziell über die Gastronomie vertrieben wird. Das Sortiment wird durch ein Fruchgummi mit Hanfextrakt ergänzt. Alle Produkte werden unter dem Logo der Dachmarke “Hemp” vertrieben. Nach Angaben der Firma Designerfood ist “Hemp” das erfolgreichste Hanfprodukt auf dem deutschen Markt.

Ein erfolgreiches Jahr 1999 konnte auch die Berliner Bier-Company verzeichnen. Sie konnte nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Econy insgesamt 2400 Hektoliter ihres “Hanfbiers” Turn absetzten, dies entspricht 700.000 Flaschen. Mit dem Vertrieb und der Produktion von “Turn” sind im In- und Ausland bisher 100 Mitarbeiter beschäftigt. Obwohl die Bier-Company “Turn” nach den selben Verfahren braut wie konventionelle Biere und hierfür auch Biersteuer abführt, darf “Turn” zumindest in Deutschland nicht als Bier verkauft werden. Dies verbietet §9 des deutschen Biergesetzes. Dieses Gesetz nutzen die Großbrauereien, um die weitere Expansion der Berliner Brauer zu behindern. Allerdings scheint die Widerstandsfront gegen die Aufweichung des Deutschen Reinheitsgebotes schwächer zu werden. Selbst das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung setzte sich dafür ein, dass “Turn” auf der Expo2000 ausgeschenkt werden darf.

Ausserdem beschäftigen sich verschiedene Gerichte mit der Frage, welches Gut höher zu berwerten ist, das Deutsche Reinheitsgebot oder die Gewerbefreiheit. Die Bier-Conpany hofft dabei auf ein Klärung durch das Verwaltungsgericht. Die Brauer werden in ihrem Prozess durch den Berliner Anwalt Matthias Schillo vertreten, der bereits 1996 für die Legalisierung des Hanfanbaus vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kämpfte. Schillo vertritt neben der Bier-Company auch die Rudolf Wahl KG aus Gundelfingen/Donau, der durch den Freistaat Bayern die Herstellung und das Inverkehrbringen des alkoholhaltigen Hanftrunkes “Cannabía” untersagt wurde.

Autor: Klaus-Martin Meyer (nova)
Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quellen: E-Mail von Alexandra Schulze/Designerfood P&S GmbH Düsseldorf vom 13.03.00, Econy – Das Magazin für die Neue Wirtschaft vom 22.03.00, Klageschrift der Kronenbrauerei Rudolf Wahl KG vom 02.12.99.

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E-Mail von Alexandra Schulze/Designerfood P&S GmbH Düsseldorf vom 13.03.00, Econy - Das Magazin für die Neue Wirtschaft vom 22.03.00, Klageschrift der Kronenbrauerei Rudolf Wahl KG vom 02.12.99.

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