Landvolk warnt: Substratlieferungsverträge für Biogasanlagen nicht voreilig abschließen!

L P D – Das Landvolk Niedersachsen warnt die Landwirte dringend davor, voreilig sogenannte Substratlieferungsverträge für Biogasanlagen abzuschließen. Vielmehr sollten die Wertschöpfungspotentiale einer eigenen Biogasanlage genutzt werden, anstatt sich lediglich auf die Ebene des abhängigen Rohstofflieferanten zu begeben.

Hintergrund dieses Aufrufs ist die Erkenntnis, dass zur Zeit zahlreiche Investoren und Projektentwickler den Landwirten Substratlieferungsverträge für Biogasanlagen anbieten. Nachdem sich der Bundesrat auf die Neufassung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt hat und dieses Gesetz am 1. August in Kraft tritt, vermuten die Investoren im Bereich Biogas ein gutes Geschäft.

Diese Chancen sollten die Landwirte soweit wie möglich selbst nutzen, empfiehlt das Landvolk. Als Anlagenbetreiber erhält der Energiepflanzen anbauende Landwirt nicht nur die Rendite aus der Biogasanlage, vielmehr kann er auch die Vergütung des Rohstoffes, wie zum Beispiel Mais, selbst beeinflussen und so seine Deckungsbeiträge im eigentlichen Kerngeschäft beträchtlich erhöhen. (LPD 27/2004)

Source

Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V. vom 2004-07-15.

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