Koalition einigt sich auf Nachbesserungen im Biokraftstoffquotengesetz

Unterkompensationsprüfung von Biokraftstoffen soll eingeführt werden

Die Koalition hat sich nach Aussagen der zuständigen Berichterstatter der Fraktionen auf weitere Verbesserungen des Biokraftstoffquotengesetzes geeinigt.

Wichtige Änderungen zum aktuellen Entwurf werden sein:

  • Aufhebung der sog. “fiktiven Quote” für Reinbiokraftstoffe.
  • Einführung einer Unterkompensationsprüfung um den Eintritt einer einseitigen Überbesteuerung von Biokraftstoffen rechtzeitig zu erkennen und dagegen wirken zu können.
  • Erlass einer Verordnung bis spätestens Juli 2007 um den nachhaltigen und naturverträglichen Anbau zur Herstellung von Biokraftstoffen zu gewährleisten.
  • Erhöhung der Sanktionen bei Nichterfüllung der Quoten um zehn Cent.
  • Bis 2015 soll die Gesamtquote von Biokraftstoffen auf acht Prozent ansteigen.

Am Donnerstag den 26. Oktober 2006 finden weitere Beratungen zum Biokraftstoffquotengesetz im Bundestag statt.

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion
Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion

(Vgl. Meldungen vom 2006-10-24, 2006-10-20, 2006-10-18 und 2006-10-23.)

Source

Pressemitteilungen der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU vom 2006-10-24.

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