Kein Verbot von Tragetaschen in Deutschland

Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. sieht Optimierungsmöglichkeiten von Entsorgungssystemen einiger Meeresanrainerländer

Diese Position vertritt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorstoß aus Brüssel. Nach EU-Umweltkommissar Potočnik soll jetzt jedes EU-Mitglied zur Eindämmung von leichten Kunststofftragetaschen und -beuteln eigenverantwortlich auch Verbote beschließen können. Der Vorschlag wird mit einer zunehmenden Verschmutzung der Meere begründet.

In Deutschland existiert schon lange ein hervorragendes Entsorgungs- und Verwertungssystem. Mittlerweile werden 98 Prozent aller Kunststoffverpackungen in diesem System entsorgt. Diese hohe Quote wurde im Übrigen auch von der EU-Kommission offiziell bestätigt. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Entsorgungskonzeptes ist auch wesentlich auf das motivierte Mitwirken der deutschen Verbraucher zurückzuführen.

Deutsche Kunststoffbeutel und –tragetaschen landen deshalb weder in den europäischen Meeren noch sind sie ein Litteringproblem an Land.

Vor diesem Hintergrund bedauert der Verband die aktuelle Berichterstattung in den Medien, die auf diese Tatsache wenig differenziert eingegangen sind. Vielmehr wurde der Eindruck vermittelt, dass in unserem Land erhebliche Probleme bei der Entsorgung von Kunststofftragetaschen bestehen. Die IK sieht allerdings in einigen Meeresanrainerländern Optimierungsmöglichkeiten bei deren Entsorgungssystemen.

Auch der weitere Vorschlag der EU-Kommission, alternativ zu einem Verbot den Verbrauch von Tragetaschen mit „Strafsteuern“ zu verringern, ist wenig Ziel führend. „Allein geeignete Entsorgungssysteme in Verbindung mit einer entsprechenden Aufklärung der Bevölkerung werden flächendeckend ‘Marine Litter‘ verhindern“, stellt IK-Hauptgeschäftsführer Ulf Kelterborn hierzu fest.

Dass trotz der umfassenden Entsorgung von Kunststofftragetaschen in Deutschland immer wieder von bestimmten Gruppen Verbote gefordert werden, ist nach Ansicht der IK ausschließlich politisch motiviert. Die Verbotsforderungen der Kunststoffgegner suggerieren dem Verbraucher zudem, „Großes“ für die Umwelt zu tun. Studien dagegen zeigen, dass die Umweltauswirkungen von Kunststofftragetaschen vergleichsweise vernachlässigbar sind.

Letztlich weist der Verband darauf hin, dass die landesspezifische Zulassung von Produktverboten, wie es der EU-Vorschlag jetzt unter anderem vorsieht, gegen das im ursprünglichen EG-Vertrag manifestierte Prinzip des freien Warenverkehrs verstößt und damit auch juristisch angreifbar ist. Einige europäische Tragetaschen-Produzenten prüfen bereits entsprechende Klagemöglichkeiten.

Source

Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V., Pressemitteilung, 2013-11-06.

Supplier

European Commission
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

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