Holzenergiebranche befürchtet Versorgungsengpässe durch Novellierung der Österreichischen Recyclingholzverordnung

Novellierte RecyclingholzV in Österreich werde erheblichen Einfluss auf die Verwertung von Altholz in Süddeutschland nehmen

Augsburg, 02.10.2015: Mit großer Sorge blicken die rund 150 Teilnehmer des 15. Fachkongresses Holzenergie in Augsburg auf die Entwicklungen in Österreich. Dort wurde zum 01.09.2015 eine Novelle der Recyclingholzverordnung (EUWID Recycling, Nr. 30) in Kraft gesetzt. Die Folge sei ein Sog des Wertstoffes Altholz vor allem im süddeutschen Raum nach Österreich und eine massive Erhöhung des Risikos, aufgrund von Schadstoffbelastungen ungeeignete Altholzsortimente zum Beispiel für die Spanplattenproduktion zu verwenden.

Die Regularien der Österreichischen RecyclingholzV wichen nach Ansicht der Branchenexperten in Deutschland deutlich von den Vorgaben der deutschen Altholzverordnung ab. Derösterreichische Gesetzgeber habe sich das Ziel gesetzt, die stoffliche Nutzung von Altholz zu erhöhen und den Anteil von Recyclingholz in der Spanplatte von 28 % auf durchschnittlich 45 % zu steigern. Dies sei, so ist sich die Branche sicher, nicht ohne massive Altholzimporte zu machen, die vor allem im süddeutschen Raum die Rohstoffsituation verschärften und zu Versorgungsengpässen auch von Biomasse(heiz)kraftwerken führen könnten.

Bereits die zuvor gültige RecyclingholzV sei seitens Parameterfestlegung und Qualitätssicherung sehr unausgewogen und mit Standards der in Deutschland gültigen Altholzverordnung nicht kompatibel. Entgegen der Vorschriften in Deutschland seien auch Mischungen von stärker und schwächer Schadstoff belasteten Abfallsortimenten ausdrücklich erlaubt, um Grenzwertvorgaben durch Verdünnung doch noch einhalten zu können.

Tatsächlich werde die Novellierung den Verwertern in Österreich durch die Verpflichtung einer prioritären stofflichen Verwertung sogar noch weitergehende Erleichterungen bringen. Denn dadurch müssten alle Altholzqualitäten (Ausnahme gefährlicher Abfall) stofflich verwertet werden – es sei denn, dass analytisch bewiesen werden könne, dass sich das Altholz NICHT für eine stoffliche Verwertung eigne. Dies sei eine Umkehr der Beweislast zu Lasten von Umwelt- und Verbraucherschutz, die eine dringend gebotene Analyse des Materials beim Import z.B. aus Bayern obsolet mache.

„Es wird offensichtlich in Kauf genommen, die Qualitäten der Spanplatte weiter abzusenken. Diese Entwicklung überrascht insofern, da aktuelle Veröffentlichungen, u.a. die des LfU Bayern vom März 2015, bereits Qualitätsfragen aufwerfen.“ kommentiert Frank Scholl, Leiter der Arbeitsgruppe Holz(heiz)kraftwerke im Fachverband Holzenergie des BBE die Entwicklung. Auch das Wertstoffhofkonzept Bayern 2020 vom Frühjahr dieses Jahres sähe hier wesentlich andere Ansätze. Insbesondere die Gleichwertigkeit des Verwertungsverfahrens in Österreich und Deutschland sei völlig in Frage gestellt.

Die novellierte RecyclingholzV in Österreich werde erheblichen Einfluss auf die Verwertung von Altholz in Süddeutschland nehmen. Das wiederum habe auch erhebliche Konsequenzen für die Energiewende in Bayern, für die die Altholzkraftwerke eine wichtige Rolle spielten, so das Fazit der Kongressteilnehmer.

Source

Fachverband Holzenergie im BBE, Pressemitteilung, 2015-10-02.

Supplier

Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)

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