Grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik für eine nachhaltige Landwirtschaft in Europa (EN-FR-DE)

Anm. d. Redaktion: Die Reform-Eckpunkte im vollen Wortlaut stehen unseren Lesern auch per PDF-Format in englisch, französich und deutsch zur Verfügung!)

Die EU-Agrarminister haben heute eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verabschiedet, die die Stützungsmechanismen des gemeinschaftlichen Agrarsektors völlig verändern wird. Die neue GAP wird Verbraucher- und Steuerzahler orientiert sein, EU-Landwirten jedoch gleichzeitig die Freiheit lassen, das zu produzieren, was der Markt verlangt.

In den kommenden Jahren werden die meisten Beihilfen unabhängig vom Produktionsvolumen gewährt. Um Produktionseinstellungen zu vermeiden, können die Mitgliedstaaten unter genau festgelegten Bedingungen und innerhalb klarer Limits in begrenztem Maße eine Kopplung der Beihilfen an die Produktion beibehalten.

Die neuen “einzelbetrieblichen Zahlungen” werden künftig an die Einhaltung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutznormen gebunden, wodurch die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und Markt orientierter und den Landwirten zugleich Einkommensstabilität garantiert wird .

Durch eine Kürzung der Direktzahlungen an die größeren Betriebe werden den Landwirten mehr Gelder für Umwelt-, Qualitäts- oder Tierschutzprogramme zur Verfügung stehen. Der Rat hat ferner beschlossen, die Sektoren Milch, Reis, Getreide, Hartweizen, Trockenfutter und Schalenfrüchte einer Revision zu unterziehen. Um den engen Haushaltsrahmen für die EU-25 bis 2013 nicht zu sprengen, haben die Minister vereinbart, einen Mechanismus für Haushaltsdisziplin einzuführen. Diese Reform dürfte auch die Verhandlungsposition der EU bei den WTO-Handelsverhandlungen verstärken.

Die verschiedenen Elemente der Reformvorschläge werden 2004 und 2005 in Kraft treten. Die einzelbetriebliche Zahlung wird 2005 eingeführt. Mitgliedstaaten, die aufgrund der spezifischen Bedingungen in ihrer Landwirtschaft einen Übergangszeitraum benötigen, können die einzelbetriebliche Zahlung ab spätestens 2007 einführen.

Franz Fischler, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, äußerte sich zu den Vorschlägen wie folgt: “Dieser Beschluss markiert den Beginn einer neuen Ära. Unsere Agrarpolitik wird sich Grund legend ändern. Europa hat sich eine neue und leistungsfähige Agrarpolitik an die Hand gegeben. Der größte Teil unserer Direktzahlungen wird nicht länger an die Produktion gebunden sein.

Diese Politik sichert unseren Landwirten Einkommensstabilität, gibt ihnen die Freiheit, das zu produzieren, was der Markt verlangt, und bietet Verbrauchern und Steuerzahlern mehr Transparenz und mehr Qualität für ihr Geld. Mit der Reform wird auch auf der Weltbühne ein deutliches Signal gesetzt. Die neue Politik ist handelsfreundlich. Das alte Handels verzerrende, Entwicklungsländer benachteiligende Stützungssystem liegt endgültig hinter uns.

Der heutige Beschluss wird auch die gemeinschaftliche Verhandlungsposition im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda verstärken.

Die EU hat ihr Soll erfüllt; nun sind Andere an der Reihe, die WTO-Handelsverhandlungen zum Erfolg zu führen. Aber seien wir uns darüber im Klaren – auf dem Ministertreffen von Cancún wird die EU dieses Verhandlungskapital nur einsetzen, wenn eine Gegenleistung erfolgt.

Unilaterale Abrüstung kommt nicht in Frage. Der Ball ist nun im Spielfeld anderer Länder, vor allem der USA, deren Agrarpolitik nach wie vor und sogar zunehmend Handels verzerrend ist.”

Die Hauptelemente der Reformvorschläge lassen sich in aller Kürze wie folgt auflisten:

  • produktionsunabhängige einzelbetriebliche Zahlung (“Entkopplung”); die Produktionsbindung kann in begrenztem Maße beibehalten werden, um eine Einstellung der Produktion zu vermeiden;
  • Verknüpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit und darüber hinaus mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten (“Cross-Compliance”);
  • verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von mehr Fördermitteln, durch neue Maßnahmen zur Förderung von Umwelt, Qualitätserzeugung und Tierschutz und durch Unterstützung der Landwirte in ihren Bemühungen, bei ihrer Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen (beginnend 2005);
  • Kürzung der Direktzahlungen (“Modulation”) an Großbetriebe, um Zusatzmittel für die ländliche Entwicklung frei zu machen und mit den hiervon verbleibenden Mitteln weitere Reformen finanzieren zu können;
  • ein Mechanismus für Haushaltsdisziplin, um sicherzustellen, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird;
  • Anpassungen der Marktstützungspolitik im Rahmen der GAP. Hierzu gehören insbesondere:
    • asymmetrische Preiskürzungen im Milchsektor: Der Interventionspreis für Butter wird über Jahre um 25% gesenkt, was gegenüber der Agenda 2000 eine zusätzliche Kürzung um 10% bedeutet. Für Magermilchpulver wird die über drei Jahre erfolgende Kürzung um 15% beibehalten.
    • Kürzung der monatlichen Zuschläge im Getreidesektor um die Hälfte. Der derzeitige Interventionspreis wird beibehalten.
    • Reformen in den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfrüchte, Kartoffelstärke und Trockenfutter.

Weitere Informationen zur Reform sind unter folgender Internet-Adresse zu finden:

http://europa.eu.int/comm/agriculture/mtr/index_en.htm

Die Reform im Einzelnen

Betriebs bezogene Einheitszahlung zur Förderung einer in höherem Maße Markt orientierten und nachhaltigen Landwirtschaft

Die meisten Beihilfen im Rahmen der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen werden künftig durch eine einzelbetriebliche Zahlung ersetzt. Das bedeutet, dass die große Mehrzahl der Direktzahlungen in der EU nicht mehr an die Erzeugung gebunden sind. Die Landwirte erhalten grundsätzlich diese einzige Betriebsbeihilfe, die auf einem Referenzbetrag während eines Referenzzeitraums von 2000 bis 2002 basiert.

Die Mitgliedstaaten, die es für notwendig halten, das Risiko der Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen zu minimieren, können für bis zu 25 % der derzeitigen Hektarzahlungen im Kulturpflanzensektor die Bindung an die Erzeugung beibehalten. …

Für andere Erzeugnisse wie Reis, Hartweizen, Stärke oder Trockenfutter gelten zusätzliche Sonderregelungen (siehe unten).

Die Mitgliedstaaten können ihren Landwirten zusätzliche Zahlungen in Höhe von bis zu 10% der Summe der einzelbetrieblichen Zahlungen gewähren, um spezifische Arten der Landwirtschaft zu fördern, die für die Umwelt oder eine Qualitätserzeugung und -vermarktung wichtig sind.

Die neue Regelung wird im Jahr 2005 in Kraft treten. Mitgliedstaaten, in denen wegen besonderer landwirtschaftlicher Bedingungen ein Übergangszeitraum notwendig ist, können die einzelbetriebliche Zahlung ab spätestens 2007 einführen. Die Kommission kann im Verwaltungsausschussverfahren die notwendigen Maßnahmen treffen, um untragbare Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen.

Höhere Standards für Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
Die Gewährung der einzelbetrieblichen Zahlung und anderer Direktzahlungen in voller Höhe wird davon abhängig gemacht, dass eine Reihe gesetzlicher Standards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Tiergesundheit sowie Tierschutz eingehalten werden.

Die “Cross Compliance” trägt auch zur Erhaltung des ländlichen Raums bei. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen würden die Direktzahlungen im Verhältnis zum entstandenen Risiko oder Schaden gekürzt.

Neues Betriebsberatungssystem
Bis 2006 ist die Einführung des Betriebsberatungssystems in den Mitgliedstaaten freiwillig. Ab 2007 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Landwirten Beratungsdienste anzubieten. Die Landwirte sind jedoch nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2010 wird der Rat auf der Grundlage eines Berichts der Kommission über das Funktionieren der Regelung entscheiden, ob die Landwirte verpflichtet werden sollten, die Beratungsdienste zu nutzen.

Betriebsberatungsdienste werden den Landwirten durch Beantwortung ihrer Fragen bewusst machen, wie Standards und gute fachliche Praxis konkret im Produktionsprozess anzuwenden sind. Betriebsaudits bestehen dabei in strukturierten regelmäßigen Bestandsaufnahmen und Prüfungen der Materialbewegungen und Prozesse auf Betriebsebene, die für einen bestimmten Zielbereich (Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz) als relevant eingestuft sind. Die Beihilfe als Kostenbeitrag zu den Betriebsaudits wird im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung gewährt.

Verstärkte Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Die EU-Fördermittel zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen deutlich aufgestockt und der Anwendungsbereich dieser Gemeinschaftspolitik soll durch Einführung neuer Maßnahmen erweitert werden. Diese Veränderungen werden 2005 in Kraft treten. Es obliegt den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob sie diese Maßnahmen in ihre Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen wollen.

Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln verbessert werden, Landwirte sollen bei der Anpassung an hohe Standards auf der Grundlage von EU-Rechtsvorschriften unterstützt werden, und es soll ein hohes Tierschutzniveau gefördert werden.

Das sind wesentliche, den allgemeineren Erwartungen der europäischen Gesellschaft weit gehend entsprechende Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die im Zentrum der gesamten GAP-Reform stehen. Sie werden Landwirten neue Einkommensquellen erschließen (Umweltschutz in der Landwirtschaft, Förderung und Vermarktung von Qualitätserzeugnissen).

Neue Qualitätsanreize für Landwirte
Gewährung einer Beihilfe als Anreiz für Landwirte, die an Programmen zur Hebung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird alljährlich für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 1 500 EUR je Betrieb und Jahr gewährt.

Finanzielle Unterstützung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation über und der Werbung für Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten Qualitätsprogramme produziert werden. Die Förderung der öffentlichen Hand kann bis zu 70 % der Kosten der förderfähigen Projekte betragen.

Neue Beihilfen für die Landwirte zur Erreichung von Standards
Die Landwirte erhalten eine befristete und degressive Beihilfe, damit sie ihre Betriebe leichter an neu eingeführte hohe Standards auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Tierschutz und Arbeitssicherheit anpassen können. Es wird eine pauschale und degressive Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt, für die eine Obergrenze von 10.000 EUR je Betrieb und Jahr gilt.

Die Landwirte erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Beitrags zu den Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen. Die öffentliche Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei der Inanspruchnahme der Dienste entstehen, bis zu einem Höchstsatz von 80% und einer Obergrenze von 1.500 EUR erstatten. …

Mehr Investitionsbeihilfen für Junglandwirte
Die Beihilfeintensität der EU-Investitionsbeihilfen für Junglandwirte wird angehoben.

Finanzierung
Kürzung der Direktzahlungen für Großbetriebe zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums werden die Direktzahlungen für Großbetriebe wie folgt gekürzt (“Modulation”):

Haushalt

Die Regionen in äußerster Randlage werden von der Modulation ausgenommen.

Bei einem Modulationssatz von 5% werden zusätzliche Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums in Höhe von 1,2 Milliarden EUR jährlich freigesetzt.

Bei der Verteilung der durch die Modulation frei gewordenen Mittel bleibt ein Prozentpunkt in den Mitgliedstaaten, in denen die Mittel anfallen. Die den übrigen Prozentpunkten entsprechenden Beträge werden nach folgenden Kriterien unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt:

  • Landwirtschaftliche Nutzfläche
  • Beschäftigte in der Landwirtschaft
  • Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards

Grundsätzlich wird jeder Mitgliedstaat mindestens 80% seiner Modulationsmittel zurück erhalten (nähere Einzelheiten siehe im Abschnitt über Roggen).

In den Beitrittsländern werden die Direktzahlungen erst dann gekürzt, wenn sie das normale EU-Niveau erreicht haben.

Sicherung der Haushaltsdisziplin
Aufgrund der auf dem Brüsseler Gipfel im Oktober 2002 festgesetzten Obergrenze für die GAP-Ausgaben (Unterrubrik 1a) muss ab 2007 ein Mechanismus zur Sicherung der Haushaltsdisziplin zur Anwendung kommen. Lassen die Vorausschätzungen erkennen, dass die Unterrubrik 1a mit einer Sicherheitsmarge von 300 Mio. EUR in einem bestimmten Haushaltsjahr überschritten wird, so setzt der Rat auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags eine Anpassung der Direktstützung fest.

Stabilisierung der Märkte und Verbesserung der gemeinsamen Marktorganisationen

  • Ackerkulturen

    Getreide
    Der derzeitige Interventionspreis für Getreide wird beibehalten. Der Grundbetrag für Ackerkulturen bleibt bei 63 EUR/t. Die saisonale Anpassung der Interventionspreise (“monatliche Zuschläge”) werden um 50% gekürzt.

    Damit die Interventionsbestände nicht weiter anwachsen, wird Roggen aus der Interventionsregelung ausgeschlossen.

    Um nachteilige Auswirkungen der erforderlichen Umstrukturierung abzufedern, wird eine Übergangsmaßnahme zur Anwendung kommen. Bei denjenigen Mitgliedstaaten, deren Roggenerzeugung mehr als 5% ihrer gesamten Getreideerzeugung und 50% der gesamten Roggenerzeugung der EU ausmacht, bleiben 90% der Modulationsmittel im Lande. Mindestens 10% dieser Mittel müssen in den Roggenerzeugungsgebieten ausgegeben werden.

    Eiweißpflanzen
    Der derzeitige Zuschlag für Eiweißpflanzen (9,5 EUR/t) wird beibehalten und in eine kulturspezifische Flächenzahlung von 55,57 EUR/ha umgewandelt. Diese wird im Rahmen der neuen garantierten Höchstfläche von 1,4 Mio. ha gewährt.

    Förderung des Anbaus von Energiepflanzen – CO2-Kredit
    Die Kommission schlägt eine Beihilfe von 45 EUR/ha für Energiepflanzen bei einer EU-weiten garantierten Höchstfläche von 1 500 000 ha vor. Die Beihilfe wird nur für Flächen gewährt, deren Erzeugung Gegenstand eines Anbauvertrags zwischen Landwirt und Verarbeitungsindustrie ist, es sei denn, der Landwirt nimmt selbst die Verarbeitung im eigenen Betrieb vor. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Energiepflanzenregelung wird die Kommission dem Rat einen Durchführungsbericht zusammen mit etwaigen Änderungsvorschlägen vorlegen.

    Hartweizen
    Der Zuschlag für Hartweizen in traditionellen Anbaugebieten wird unabhängig von der Erzeugung gezahlt. Der Mitgliedstaat hat die Möglichkeit, 40% an die Erzeugung gekoppelt lassen. Der Zuschlag wird auf 313 EUR/ha im Jahr 2004, 291 EUR/ha im Jahr 2005 und 285 EUR/t ab dem Jahr 2006 festgesetzt und in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Die Sonderbeihilfe von gegenwärtig 139,5 EUR/ha für andere Regionen, in denen der Hartweizenanbau gefördert wird, läuft aus. Dieser Prozess wird 2004 beginnen und drei Jahre dauern.

    Ferner wird eine neue Prämie zur Steigerung der Qualität von Hartweizen für die Erzeugung von Hartweizengrieß und Teigwaren eingeführt. Diese Prämie wird in den traditionellen Anbaugebieten Landwirten gewährt, die eine bestimmte Menge zertifiziertes Saatgut ausgewählter Sorten verwenden, d.h. von Sorten, die den Qualitätsanforderungen für die Hartweizengrieß- und Teigwarenerzeugung genügen. Die Prämie beträgt 40 EUR/ha und wird im Rahmen der garantierten Höchstflächen gewährt, die gegenwärtig in den traditionellen Anbaugebieten gelten.

    Stärkekartoffeln
    Im Rahmen der gegenwärtigen Stützungsregelung wird Erzeugern von Stärkekartoffeln eine Direktzahlung gewährt, deren Höhe im Rahmen der Agenda 2000 auf 110,54 EUR/t Stärke festsetzt wurde. Auf der Grundlage der historischen Lieferungen an die Stärkeindustrie werden 40% dieser Zahlung in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet, während der restliche Teil als kulturspezifische Zahlung für Stärkekartoffeln beibehalten wird. Der Mindestpreis sowie die Produktionserstattung für Stärke werden beibehalten.

    Trockenfutter
    Die Trockenfutterbeihilfen werden zwischen den Futtererzeugern und der Verarbeitungsindustrie neu verteilt. Die Direktbeihilfen an die Erzeuger werden auf der Grundlage ihrer historischen Lieferungen an die Industrie in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Zur Berücksichtigung der derzeitigen nationalen Garantiemengen werden Obergrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten angewendet.

    Die Verarbeitungsbeihilfe wird für 2004/05 auf 33 EUR/t festgesetzt.

    2008 wird die Kommission einen Bericht zusammen mit etwaigen Änderungsvorschlägen vorlegen.

  • Reis

    Zur Stabilisierung des vor allem durch die Auswirkungen der Initiative “Alles außer Waffen” beeinträchtigten Marktgleichgewichts hat der Rat beschlossen, den Interventionspreis in einem einzigen Schritt um 50% auf einen den Weltmarktpreisen entsprechenden realen Stützungspreis von 150 EUR/t zu senken. Die Intervention wird auf jährlich 75.000 t begrenzt.

    Um andererseits die Erzeugereinkommen zu stabilisieren, wird die gegenwärtige Direktbeihilfe von 52 EUR/t auf 177 EUR/t aufgestockt, d.h. um einen Wert, der den gesamten Ausgleichszahlungen für Getreide im Laufe der GAP-Reformen von 1992 und der Agenda 2000 entspricht. Von diesem Betrag werden 102 EUR/t in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet, und zwar auf der Grundlage historischer Ansprüche begrenzt durch die derzeitige garantierte Höchstfläche. Die restlichen 75 EUR/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgelegten Referenzertrag, werden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt.

    Als garantierte Höchstfläche (GHF) wird dabei der Durchschnitt der Jahre 1999-2001 oder aber die derzeitige GHF zugrunde gelegt, je nachdem, welche Fläche kleiner ist.

    Außerdem hat der Rat die Kommission aufgefordert, mit den Handelspartnern der EU im Rahmen der WTO Verhandlungen über die Änderung der gebundenen Zollsätze für Reis aufzunehmen.

  • Schalenfrüchte

    Die jetzige Stützungsregelung wird durch eine jährliche Pauschalzahlung von 120,75 EUR/ha ersetzt, die für eine Fläche von 800 000 ha, unterteilt in feste nationale Garantieflächen für Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien und Johannisbrot, gewährt wird. Die Mitgliedstaaten können ihre Garantiemengen in flexibler Weise verwenden. Die Mitgliedstaaten können diese Zahlung um höchstens 120,75 EUR/ha jährlich aufstocken.

  • Reform der Sektoren Olivenöl, Tabak und Baumwolle

    Im Herbst 2003 wird die Kommission eine Mitteilung über die Reform der Sektoren Olivenöl, Tabak und Baumwolle vorlegen, der entsprechende Rechtsvorschläge folgen werden. Die Vorschläge der Kommission werden diesen Sektoren eine langfristige Perspektive im Einklang mit dem Finanzrahmen bieten. Die Reformvorschläge für diese Sektoren werden auf den Zielen und dem Ansatz des gegenwärtigen Reformpakets basieren.

    (Vgl. Meldung vom 2003-01-22.)

Source

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2003-06-26.

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