Greenwashing: Zunehmender Missbrauch des EU-Standards für Kompostierung EN 13432

European Bioplastics fordert die Hersteller künstlicher Additive zur Förderung der biologischen Abbaubarkeit von konventionellen Kunststoffen auf, den Standard EN 13432 vollständig zu erfüllen oder irreführende Anspielungen zu unterlassen

Berlin, 13. Oktober 2015 – European Bioplastics (EUBP) stellt einen zunehmenden Missbrauch des europäischen Standards für industrielle Kompostierung von Kunststoffen, EN 13432, fest. Hersteller von künstlichen Additiven für die Fragmentierung von herkömmlichen Kunststoffen nutzen Hinweise auf den Standard für die Vermarktung ihrer Produkte. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass diese Produkte und Materialien die Anforderungen des Standards nicht erfüllen. European Bioplastics sieht darin einen schweren Fall von Greenwashing.

Irreführende Werbebotschaft: Der Hersteller dieser Einkaufstüte aus “oxo-abbaubarem” Material behauptet, dem Standard EN 13432 zu entsprechen. (Aufgenommen im August 2015, © European Bioplastics)
Irreführende Werbebotschaft: Der Hersteller dieser Einkaufstüte aus “oxo-abbaubarem” Material behauptet, dem Standard EN 13432 zu entsprechen. (Aufgenommen im August 2015, © European Bioplastics)

Ein aktueller Fall betrifft ein mit künstlichen Additiven angereichertes herkömmliches Kunststoffprodukt, das rundheraus vorgibt, den Standard EN 13432 zu erfüllen (siehe Foto). In anderen Fällen versuchen Hersteller der Additive, sich den guten Ruf des europäischen Standards zu eigen zu machen, indem lediglich auf einzelne Teile des Standards hingewiesen wird, wie zum Beispiel ”Das Pflanzenwachstum und die Ökotoxizität wurden 100 Prozent positiv getestet entsprechend EN 13432”.

“Hinweise auf einen Standard sind nur dann zulässig, wenn das Produkt oder Material alle Anforderungen des Standards in vollem Umfang erfüllt. Ist dies nicht der Fall, dann ist ein solcher Hinweis ein klarer Missbrauch und eine Irreführung der Verbraucher. Wir fordern alle Marktteilnehmer auf, sich an die Richtlinien für Kommunikation von umweltrelevanten Werbebotschaften entsprechend der ISO 14020er Serie zu halten”, sagt François de Bie, Vorstandsvorsitzender von EUBP.

Auch die Europäische Kommission ist besorgt über negative Auswirkungen der mit künstlichen Additiven angereicherten herkömmlichen Kunststoffe auf die Umwelt, da diese lediglich in kleine Fragmente zerfallen und nicht vollständig abbauen. Verbote dieser Technologie wurden bereits diskutiert. Derzeit untersucht die Kommission die Umweltauswirkungen sogenannter oxo-abbaubarer Kunststoffen. Laut der Novelle der EU-Verpackungsrichtlinie sollen die Ergebnisse der Studie spätestens 2017 vorliegen.

Zusätzliche Informationen zu Biokunststoffen und dem Standard EN 13432
EUBP vertritt die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Biokunststoffindustrie in Europa und definiert Biokunststoffe als Materialien, die entweder biobasiert oder bioabbaubar sind, oder beide Eigenschaften in sich vereinen. In diesem Zusammenhang unterscheidet EUBP streng zwischen den natürlich auftretenden biologischen Abbaus eines Materials und dem Prozess der Fragmentierung eingeleitet durch den Zusatz künstlicher Additive. Der Standard EN 13432 für industrielle Kompostierung von Kunststoffen legt fest, dass das Material innerhalb von 12 Wochen vollkommen abgebaut sein muss und stellt außerdem klare Anforderungen an das Umfeld, in dem dieser Prozess stattfinden muss (industrielle Kompostierungsanlage).

The Seedling logo (European Bioplastics trademark) is a label for compostable packaging certified according to EN 13432.
The Seedling logo (European Bioplastics trademark) is a label for compostable packaging certified according to EN 13432.

Entsprechende Kennzeichnungen, wie zum Beispiel der Keimling, dienen dazu, leicht erkennbar zu machen, dass ein Material nach EN 13432 getestet und zertifiziert wurde und somit vollständig abbaut. Der bloße Zerfall in kleinste Fragemente, wie bei mit künstlichen Additiven angereichert herkömmlichen Kunststoffe der Fall, entspricht in keinster Weise diesen Anforderungen.

Weitere ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Biokunststoffen und mit künstlichen Additiven angereicherte herkömmliche Kunststoffen finden Sie im EUBP Hintergrundpapier zu diesem Thema: http://en.european-bioplastics.org/wp-content/uploads/2015/publications/EUBP_Background_Additive-mediated_Plastics_2015.pdf

Empfehlungen für die Kommunikation rund um Biokunststoffe und Aussagen zu deren Umweltverträglichkeit, entsprechend der ISO 14020 Reihe finden Sie im EUBP Environmental Communications Guide: http://en.european-bioplastics.org/ecg-4/

Source

European Bioplastics e.V., Pressemitteilung, 2015-10-13.

Supplier

European Bioplastics e.V.
European Commission

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