Gentechnisch veränderte “Amflora”-Kartoffeln dürfen freigesetzt werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 25. Mai 2007 den Antrag des Unternehmens BASF Plant Science auf Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln der Sorte “Amflora” unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden Zepkow und Buetow (Mecklenburg-Vorpommern) sowie in Perleberg (Brandenburg). Die Flächen umfassen insgesamt rund 155 Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2007 und 2008 maximal 45.000 Knollen pro Hektar und Jahr freisetzen. Die gentechnische Veränderung bewirkt eine für die industrielle Nutzung der Kartoffel günstigere Stärkezusammensetzung.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und Aeckern mit nicht gentechnisch veraenderten Kartoffeln zehn Meter Abstand halten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Die Freisetzungsflächen sind nach der Ernte auf gentechnisch veränderte Kartoffeln abzusuchen und müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachgewachsene Kartoffeln abgesucht werden. Werden bei dieser Nachkontrolle gentechnisch veränderte Kartoffeln angetroffen, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

Die aus der Freisetzung gewonnenen Kartoffeln dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Europäischen Union liegen aber Anträge zum Inverkehrbringen für gentechnisch veränderte “Amflora-Kartoffeln” für industrielle Zwecke sowie als Lebensmittel und Futtermittel vor, durch deren Genehmigung ein Anbau der Knollen zu kommerziellen Zwecken ermöglicht würde. Eine Entscheidung über diese Anträge wurde noch nicht getroffen. Sollte die Europäische Union diese Anträge genehmigen, wäre damit auch das Inverkehrbringen der aus der Freisetzung stammenden “Amflora-Kartoffeln” möglich.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.200 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz (BfN), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützt.

Hintergrundinformationen
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen UEbereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

(Vgl. Meldungen vom 2005-11-14, 2005-12-23 und 2006-10-24)

Source

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 2007-05-25.

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