Genkartoffel “Amflora” wird für industrielle Zwecke und Futtermittel zugelassen

Mitgliedstaaten sollen künftig selbst über Anbau von GVO entscheiden

Die Europäische Kommission hat heute ihre Absicht angekündigt, noch diesen Sommer einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus genetisch veränderter Sorten lassen würde. Außerdem hat die Kommission heute – auf der Grundlage der geltenden, von Rat und Parlament angenommenen Rechtsvorschriften – zwei Beschlüsse betreffend die Kartoffelsorte Amflora gefasst: Mit dem ersten Beschluss wird der Anbau von Amflora zu industriellen Zwecken genehmigt; der zweite betrifft die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel.

Drei weitere Beschlüsse von heute betreffen das Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus genetisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens und Futtermittel (nicht zum Anbau). Die Kommission hat alle fünf Zulassungen äußerst sorgfältig geprüft, um sämtlichen Bedenken wegen des Vorhandenseins eines Antibiotikaresistenz-Markergens Rechnung zu tragen. Der Beschluss, den Amflora-Anbau zuzulassen, ist wissenschaftlich abgesichert und markiert das Ende eines Prozesses, der im Januar 2003 in Schweden begonnen hatte.

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: “Beim Umgang mit innovativer Technologie werde ich mich vom Prinzip der Verantwortung leiten lassen. Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung der fünf ausstehenden GVO-Anträge ist mir deutlich geworden, dass es keine weiteren wissenschaftlichen Fragen mehr gibt, die untersucht werden müssten. Alle wissenschaftlichen Aspekte und besonders die Sicherheitsbedenken sind bereits ausgiebig berücksichtigt worden. Eine weitere Verzögerung bei der Zulassung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen.

Mit den Beschlüssen kommt die Kommission ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst nach. Diese beruhen auf einer Reihe von Untersuchungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten Jahren durchgeführt hat. Parallel dazu haben wir heute einen Reflexionsprozess darüber begonnen, wie sich ein europäisches Zulassungssystem mit dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten vereinbaren ließe, über den Anbau genveränderter Sorten selber zu entscheiden.”

Entsprechend den politischen Leitlinien von Präsident Barroso vom September 2009 ist Kommissar Dalli gebeten worden, im Sommer einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein gemeinschaftliches, wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren kombiniert werden kann mit dem Recht der Mitgliedstaaten, selber zu bestimmen, ob sie in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet genetisch veränderte Sorten anbauen möchten oder nicht.

Nach einem umfassenden, im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt. Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden. Diese innovative Technologie optimiert den Produktionsprozess und senkt den Verbrauch an Rohstoffen, Energie, Wasser und mit Erdöl hergestellten chemischen Produkten.

Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.

Drei ebenfalls heute von der Kommission angenommenen Beschlüsse betreffen die Verwendung der genetisch veränderten Maissorten MON863xMON810, MON863xNK603, MON863xMON810xNK603 als Lebens und Futtermittel sowie deren Einfuhr und Verarbeitung.

Die drei Maissorten sind von der EFSA positiv bewertet und dem vollständigen, im EU-Recht vorgesehenen Zulassungsverfahren unterzogen worden. Sie entstehen durch die herkömmliche Kreuzung von zwei bzw. drei Maissorten (MON863, NK603 and MON810), die in der EU bereits als Lebens und Futtermittel sowie zur Einfuhr und Verarbeitung zugelassen sind.

Da die Mitgliedstaaten sich im Rat nicht mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen die Beschlüsse ausgesprochen hatten, wurden diese zur Entscheidung wieder an die Kommission zurückverwiesen.
Dem Antibiotikaresistenz-Markergen in der genetisch veränderten Stärkekartoffel und in den drei genveränderten Maiserzeugnissen galt die höchste Aufmerksamkeit. Die EFSA hat diese Frage geprüft und dazu am 11. Juni 2009 eine gesonderte, befürwortende Stellungnahme abgegeben. Die Zulassungen gelten für zehn Jahre.

Weitere Informationen
Questions and Answers on Genetically Modified Organisms (GMO’s)
Genetically Modified Food and Feed

Source

EU-Kommission, Pressemitteilung, 2010-03-02.

Supplier

European Commission
European Food Safety Authority (EFSA)

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