Französische Gesetzgebung fördert biobasierte und für Heimkompostierung zugelassene Kunststofftüten

Keine Einwegkunststofftüten mehr ab 1. Juli 2016

Berlin, 11. Februar 2016. European Bioplastics (EUBP), der Interessenverband der Biokunststoffbranche in Europa, begrüßt die Verabschiedung der Verordnung zu Einwegkunststofftüten, die das Französische Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie am 1. Februar bekanntgab. “Die Verordnung macht eindeutige Vorgaben zur Reduzierung von Einwegkunststofftüten zugunsten von biobasierten, biologisch abbaubaren und für die Heimkompostierung zugelassenen Kunststofftüten. Das ist ein wichtiger Schritt und unterstreicht die essentielle Rolle von Biokunststoffen für eine Kreislaufwirtschaft in Europa”, sagt Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von EUBP.

Im August letzten Jahres führte Frankreich im Rahmen des Reformgesetzes zur Energiewende und ökologischem Wachstum ein Verbot von Einwegkunststofftüten ein. Eine Verordnung über die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung wurde nun verabschiedet und tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Die Verordnung bezieht sich auf Einwegkunststofftüten, die dünner als 50 Mikrometer sind, und schreibt vor, dass diese dem französischen Standard für Heimkompostierung entsprechen und einen biobasierten Gehalt von mindestens 30% vorweisen müssen. Dieser Mindestgehalt an Biomasse wird stufenweise auf 40% in Jahr 2018, 50% in 2020 und 60% im Jahr 2025 angehoben. Die entsprechenden Biokunststoffmaterialien sind bereits auf dem Markt verfügbar, und seitens der Hersteller von Biokunststoffen steht der Umstellung nichts im Wege.

Christophe Doukhi-de Boissoudy, Präsident der französischen Verbands Club Bio-plastiques sagt dazu: „Wir begrüßen die Mobilmachung der Behörden zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Die jahrelange Forschung aller Beteiligten zur Entwicklung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen zur Reduzierung unserer Abhängigkeit vom Öl zahlen sich endlich aus. Die Verordnung wird dazu beitragen, die Verschmutzung durch Plastiktüten zu reduzieren und die Wirtschaftstätigkeit der französischen Kunststoffverarbeiter anzukurbeln, denn 90 Prozent der Frucht- und Obstbeutel werden derzeit importiert.“

Durch die Verordnung wird Frankreich zu einem der ersten europäischen Länder, die durch die Bevorzugung biobasierter und für die Heimkompostierung geeigneter Kunststofftüten einen konkreten Schritt in Richtung der Erfüllung der Europäischen Direktive zur Reduzierung des Verbrauchs von dünnen Kunststofftüten unternehmen. Sie unterstreicht zudem die Vorteile einer getrennten Bioabfallsammlung mit Hilfe von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Tüten. Der ursprüngliche Entwurf des Dekretes wurde um die Sichtweisen der Europäischen Kommission und des französischen Staatsrats erweitert. “Wir sind überzeugt, dass die französische Verordnung als Vorbild für europäische Gesetzgebung dienen und zu einer erhöhten Nachfrage nach nachhaltigen Biokunststofflösungen beitragen wird”, so von Pogrell.

 

Weitere Informationen zur französischen Gesetzgebung zu Kunststofftüten finden Sie unter: http://en.european-bioplastics.org/blog/2015/07/23/pr-20150723/

Source

European Bioplastics, Pressemitteilung, 2016-02-11.

Supplier

European Bioplastics e.V.
European Commission
French Bioplastics Association (Club Bio-plastiques)
Ministère de l'Écologie, du Développement durable et de l’Énergie

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