Förderrichtlinie für Bioschmierstoffe auf dem Prüfstand

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) prüft derzeit, ob die Richtlinie zur Förderung von Bioschmierstoffen noch bis 31.12.2008 fortgeführt oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesetzt wird. Bis zur Entscheidung des BMELV ruht die Prüfung der aktuell bei der FNR eingegangenen Förderanträge.

Mir der Förderrichtlinie sollten vor allem umweltbewusste Landwirte, Unternehmen und Kommunen bei der Erstausrüstung und Umrüstung von Maschinen und Anlagen auf Schmieröle aus nachwachsenden Rohstoffen unterstützt werden. Nach der aktuell gültigen Fassung, die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, können Landwirte in einem Zeitraum von drei Jahren mit maximal 3.000 € gefördert werden. Informationen zur Richtline sind beim FNR nachzulesen.

(Vgl. Meldung vom 2006-12-04.)

Source

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), 2008-04-22.

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