FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen großer Fortschritt

Wichtiger Beitrag zu nachhaltiger Landwirtschaft und zur Sicherung der Welternährung

“Der am 29. Juni in Kraft getretene Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der FAO leistet einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Sicherung der Ernährung und einer nachhaltigen Landwirtschaft. Er schafft rechtsverbindliche Regeln für einen erleichterten Zugang zu Saatgut und Vermehrungsmaterial landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzter Pflanzen”, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast. “Mit dem Vertrag werden nach jahrelangen Bemühungen endlich rechtsverbindliche Grundlagen für die internationale Zusammenarbeit geschaffen,” erklärte die Ministerin. Das Abkommen war über sieben Jahre im Rahmen der Welternährungsorganisation (FAO) verhandelt worden.

Der Vertrag regelt

  • die Verpflichtungen der Staaten zur Erhaltung und nachhaltigen breiten Nutzung der biologischen Vielfalt unserer Nutzpflanzen in der Forschung, Züchtung und im Anbau,
  • die Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft bei diesen Aufgaben,
  • die Beziehungen zwischen den Staaten beim Zugang zu den genetischen Ressourcen landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzter Pflanzen
  • und ein multilaterales System des Vorteilsausgleichs zwischen Ressourcengebern und Ressourcennutzern.

Den Vorteilsausgleich haben diejenigen zu leisten, die von der Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen aus anderen Ländern profitieren. Der Vertrag schreibt fest, dass die Empfänger für Material, das sie aus dem multilateralen System erhalten haben, keine Rechte des geistigen Eigentums beanspruchen können, was den erleichterten Zugang für Dritte zu den Ressourcen einschränken würde.

Werden Produkte aus dem Material durch geistige Eigentumsrechte so geschützt, dass sie für die Forschung und Züchtung nicht mehr frei zur Verfügung stehen, muss ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen über genetische Ressourcen, zum Technologietransfer und zur Stärkung von Einrichtungen im Bereich der Erhaltung und Erforschung von genetischen Ressourcen sowie der Beratung und Wissensvermittlung. Schwerpunktmäßig sollen mit den Ausgleichszahlungen Projekte zugunsten von Kleinbauern durchgeführt werden. Sie sollen mit den Geldern beispielsweise mit standortgerechtem Saatgut versorgt werden.

Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, das traditionelle Wissen von Bauern bezüglich pflanzengenetischem Material zu schützen und ihnen Rechte zur Mitwirkung bei politischen Entscheidungen zu gewähren. “Der vorgesehene Austausch von Wissen und Informationen, der Technologietransfer und der Ausgleich wirtschaftlicher Vorteile wird ebenso wie die Stärkung der Rechte der Bauern mit dazu beitragen, ländliche Armut, Hunger und Unterernährung zu überwinden”, so Künast.

“Wichtig ist nun, dass die FAO umgehend die Durchführung des Vertrages in Angriff nimmt und zum Beispiel eine standardisierte Materialübergabevereinbarung schafft. Dazu scheint sie derzeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel jedoch nicht in der Lage zu sein”, so Künast.

Die Ministerin hat deshalb in einem Schreiben an ihre Amtskolleginnen und -kollegen in den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission appelliert, die FAO mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen, damit die notwendigen Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden können. “Europa muss ein besonderes Interesse daran haben, die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Entwicklungsländern, bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für auf eine neue, verlässliche und gerechte Grundlage zu stellen. Nur so können angesichts der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern sowie der geschichtlichen Herkunft und heutigen weltweiten Verbreitung unserer Kulturpflanzen die Voraussetzungen für eine weltweit nachhaltige Entwicklung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt gewährleistet werden.”

(Vgl. Meldung vom 2004-06-30.)

Source

BMVEL-Informationen Nr. 27/28 vom 2004-07-09.

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