EU-Kommission stoppt Änderung der Biokraftstoffregelungen

Handelspolitische Bedenken wegen Nachweispflicht der Nachhaltigkeit

Wie top agrar mitteilt, kann die von der Bundesregierung angestrebte Änderung der Biokraftstoffquoten und der Biodieselbesteuerung nicht wie geplant vom Bundestag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben von Regierungsvertretern von der EU-Kommission bis Mitte Oktober gestoppt worden sein. Die Kommission habe handelspolitische Bedenken angemeldet wegen der im Entwurf enthaltenen Vorschrift, Palm- und Sojaöl bei Biokraftstoffquoten und Steuerermäßigung unberücksichtigt zu lassen, bis deren nachhaltige Produktion nachgewiesen wird.

Der Gesetzentwurf enthält neben einer Verordnungsermächtigung für Biomasse-Nachhaltigkeitskriterien die Absenkung der für 2009 in Deutschland geltenden Biokraftstoff-Gesamtquote von 6,25% auf 5,25% und eine Verringerung der Steuererhöhung auf reinen Biodiesel von eigentlich vorgesehenen 6 auf 3 Cent/l.

Wie es nun mit dem Gesetzentwurf weitergeht, den der Bundestag in Erster Lesung beraten hat, sei völlig unklar. Weil Ende September Bundestagswahlen sind und bis dahin die Verabschiedung wegen der Brüsseler Vorgaben nicht möglich ist, drohe ein komplettes Aus des Gesetzes, berichtet top agrar. Um das zu verhindern, denke man im Bundesumweltministerium darüber nach, einen von den Palm- und Sojaölbestimmungen befreiten Gesetzentwurf einzubringen und auf die Notifizierung in Brüssel zu verzichten. Würde man sich erneut dem EU-Notifizierungsverfahren unterziehen, seien für das Prozedere rund drei Monate zu veranschlagen. Einen Kabinettsbeschluss müsste es dann spätestens Ende März geben, um noch vor der Sommerpause ein Gesetz verabschieden zu können.

Source

top agrar, 2009-01-26.

Supplier

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU)

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