Die EU-Kommission hat am 23. Januar ein umfassendes Vorschlagspaket zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt. Dieses Vorschlagspaket löst die bisherigen Förderrichtlinien für Strom und für Biokraftstoffe ab und schließt darüber hinaus die energetische Nutzung von Biomasse zur Wärmegewinnung und Kühlung ein.
Der Vorschlag enthält die nationalen Gesamtziele, die Erneuerbare Energien in Mitgliedstaaten zu erfüllen haben. Für Deutschland wurde ein Istwert von 5,8% für das Jahr 2005 ausgewiesen, der auf 18% im Jahr 2020 gesteigert werden muss. Für Biokraftstoffe wurde, wie bereits bekannt, ein Mindestanteil von 10% am gesamten Kraftstoffmarkt auf energetischer Basis im Jahr 2020 bestimmt.
Voraussetzung für die Anrechnung von Biokraftstoffen ist jedoch die nachgewiesene Einsparung von CO2-Emissionen in Höhe von mindestens 35%. Abweichend davon hat das Europäischen Parlament bereits ein Mindest-Minderungsbeitrag von 50% gefordert. Analog zum nationalen Entwurf einer Biomassenachhaltigkeitsverordnung werden ebenfalls Default-Werte zum Nachweis der Einsparung von CO2-Emissionen eingeführt.
Von dem Kommissionsvorschlag sind praktisch alle Erneuerbare-Energien-Bereiche und Anwendungen betroffen.
Weitere Informationen
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PDF-Dokument)
- Ehrgeizige Ziele für erneuerbare Energien vorgelegt (Euractiv.com, Bericht und Dokumente zum Thema)
(Vgl. Meldungen vom 2008-01-24 und 2007-03-13.)
Source
UFOP, 2008-01-31.
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