Erfahrungen mit dem EEG und der Steuerbefreiung von Energie aus Biomasse

Anteil erneuerbarer Energien erheblich gestiegen

Das Bundeskabinett hat den ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Der Bericht bestätigt den Erfolg des EEG: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist von 5,2% im Jahr 1998 bis auf knapp 7,5% im Jahr 2001 gestiegen und dürfte in Kürze die 8% überschritten haben. Die Branche erreichte im vergangenen Jahr einen Umsatz von weit über 6,5 Milliarden EUR. 120.000 Arbeitsplätze sind im Bereich erneuerbare Energien entstanden. Alleine im Jahr 2001 haben die erneuerbaren Energien neben Luftschadstoffen rund 35 Mio. Tonnen Treibhausgase vermieden.

Die Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen hat, haben der Energiewirtschaft neue Impulse gegeben. Das verdeutlicht der Erfahrungsbericht über Markteinführung und Kostenentwicklung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Das Bundeskabinett hat dem Bericht am 10. Juli 2002 zugestimmt. Er basiert auf Daten, die seit Einführung des EEG am 1. April 2002 gesammelt wurden.

Das EEG sieht regelmäßige Berichte über den Stand der Markteinführung für erneuerbare Energien und der Kostenentwicklung im Abstand von zwei Jahren vor. Diesem Auftrag kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht nach.

Bisher ist eine positive Marktentwicklung bei der Photovoltaik, aber noch in viel deutlicherem Umfang bei der Windkraft zu verzeichnen. Auch bei der Biomasse zeichnet sich ein deutliches Marktwachstum ab, ebenso bei Wasserkraftanlagen, sofern sie in den Anwendungsbereich des EEG fallen.

Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist heute bei einigen Technologien und unter bestimmten Rahmenbedingungen bereits möglich. Das hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen geführt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass sich erneuerbare Energieträger auf dem Markt behaupten können, ohne finanziell gefördert zu werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das EEG regelt die Netzeinspeisung und Vergütung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse. Das Gesetz verpflichtet die Stromnetzbetreiber zur Abnahme regenerativ erzeugten Stroms und zur Zahlung von Mindestvergütungen an die Erzeuger.

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung und somit der Umwelt- und Klimaschutz gefördert werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2010 verdoppelt werden.

Im Folgenden finden sich drei Hintergrundtexte zur Thematik, in denen auch explizit auf die Rolle der Energie aus Biomasse eingegangen wird. Sie können die vollständigen Texte im PDF-Format runterladen:

Source

Pressemitteilung des Bundeskabinetts vom 2002-07-10.

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