EEG-Novelle: Bundesrat stimmt zu<br />

Zur Einigung im Vermittlungsausschuss über die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat wurde gestern eine Einigung über die EEG-Novelle erzielt. Damit kann die Novelle in Kraft treten. Die Mehrheit der unionsgeführten Länder hat der EEG-Novelle zugestimmt. Dies, obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Dadurch erhalten die Erneuerbaren Energien eine deutlich breitere politische Unterstützung in diesem Land – ein positives Signal für die aufstrebende Branche.

Damit wird deutlich: Auch die Union hat mittlerweile verstanden, wie groß die weltweite Zustimmung zu den Erneuerbaren Energien ist. Mit ihrer Politik des Wiedereinstiegs in die Atomenergie und einer Ablehnung der Erneuerbaren Energien drohten sie sich ins Abseits zu manövrieren. Unerfreulich bleibt aber, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag heute dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht zugestimmt hat. Das heißt auch, die Union bleibt zerstritten in dieser Frage.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird nun die Erfolgsgeschichte um ein weiteres Kapitel fortgeschrieben. Wir erleben schon vor Inkrafttreten der Novelle einen deutlichen Aufschwung: insbesondere im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe wird es eine richtige “Gründerstimmung” geben.  Die Internationale Konferenz für Erneuerbare Energien in Bonn hat zudem deutlich gemacht, dass wir mit dieser Politik auf dem richtigen Weg sind. Erneuerbare Energien sind die Alternative zum Öl und bieten darüber hinaus für die Pioniere große Exportchancen auf einem wachsenden Weltmarkt.

Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss sieht eine Änderung zum Beschluss des Bundestages vor: im Bereich der Windenergie wird die Erhöhung des Referenzertragsfaktors für die Berechnung der erhöhten Vergütung durch die Einführung einer “60 Prozent-Abschneidegrenze” ersetzt. Vorher sollte bei mittleren bis guten Standorten die Vergütung stärker gekürzt werden.  Nun werden Standorte mit weniger als 60 Prozent des Referenzertrages aus der Förderung ausgeschlossen (ab Mitte 2005). Dies betrifft nach Berechnungen von Experten etwa 9 Prozent der zukünftigen Standorte.

Source

Pressemeitteilung Nr. 424 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2004-06-18.

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