Deutsche Verpackungsverordnung: Regelung für Bioverpackungen

Der Verband IBAW stellt eine Handlungsempfehlungen zur praktischen Handhabung der neuen gesetzlichen Regelung für kompostierbare Bioverpackungen vor

Die IBAW, der internationale Verband für Biokunststoffe und Biologisch Abbaubare Werkstoffe, wird am 22. April um 13:00 Uhr im Rahmen der Sonderschau “Innovationparc Bioplastics in Packaging” auf der Verpackungstechnologiemesse interpack 2005 in Düsseldorf eine Handlungsempfehlung zur praktischen Handhabung der neuen Regelung für kompostierbare Bioverpackungen der Öffentlichkeit vorstellen (Lageplan hier).

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Deutschen Verpackungsverordnung enthält eine Privilegierung für kompostierbare Kunststoffverpackungen. Demnach sind die Produkte von den Rücknahmepflichten nach §6 der Verordnung bis Ende 2012 – vereinfacht ausgedrückt “vom grünen Punkt” – befreit. Die IBAW erwartet, dass diese Regelung die Markteinführung von Verpackungen aus Biokunststoffen in Deutschland stark positiv beeinflusst. In der Veranstaltung wird dazu Stellung genommen.

Außerdem wird ein Vorschlag unterbreitet, wie die Wirtschaft mit dieser Ausnahmeregelung zur Erfüllung der Produktverantwortung in der Praxis umgehen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu Beginn des Fristzeitraums nur sehr geringe Mengen, später aber bei erfolgreicher Markteinführung erhebliche Mengen an Bioverpackungen einer Verwertung zugeführt werden sollen. Damit entstehen auch besondere Aufgaben bei der Steuerung dieses Innovationsprozesses, welche sich nicht einfach aus dem Verordnungstext erschließen.

Interessengemeinschaft Biologisch Abbaubare Werkstoffe e.V.
International Biodegradable Polymers Association & Working Groups
Marienstr. 19/20
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 28482-350
Fax: +49 30 28482-359
E-Mail: info@ibaw.org

(Vgl. Veranstaltungshinweis vom 2005-04-21 und Meldung vom 2005-04-15.)

Source

Pressemitteilung der IBAW vom 2005-04-18.

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