DEPV: “Wärmegesetze müssen Einsatz von Holzenergie angemessen berücksichtigen”

Ausdehnung der Rohstoffbasis auf heimische landwirtschaftliche Flächen unerlässlich für den Ausbau erneuerbarer Wärme

Landwirtschaftliche Flächen werden mittelfristig wesentlich stärker als bisher für den Anbau von Holzplantagen genutzt werden müssen. Hierauf verwies der Geschäftsführer des Deutschen Energie-Pellet-Verbandes (DEPV), Martin Bentele, bei einer gemeinsamen Veranstaltung von Umweltakademie Baden-Württemberg und DEPV am Donnerstag, den 8. Mai in Stuttgart.

Biomasse kann effektiver als für alle anderen Verwendungen zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden und Energiewälder können durch ihren mehrjährigen Ansatz in der Feldflur zu einer Steigerung der Biodiversität führen, betonte Bentele. Daher rechnet er bundesweit bis zum Jahr 2015 mit bis zu 200.000 Hektar (ha), in Baden-Württemberg mit bis zu 50.000 ha sogenannter Kurzumtriebswälder, die mit schnell wachsenden Baumarten wie Pappel oder Weide begründet werden und für deren Pflege weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel benötigt würden. Mit den Naturschutzverbänden befinde man sich hierzu in einem positiven Dialog.

Rechtliche Möglichkeiten für den Anbau schnellwachsender Baumarten müssen erweitert werden
In der Kulturlandschaft sieht Bentele für Energiewälder ausreichend Raum, ohne die Produktion von Nahrungsmitteln zu begrenzen. “Um für Kurzumtriebswälder Rechtssicherheit zu schaffen, muss der Bundesgesetzgeber aber umgehend tätig werden. Er darf einerseits diese Holzplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen gesetzlich nicht mehr als Wald definieren. Ansonsten sind auf denjenigen Agrarflächen, die nicht als Stilllegungsflächen definiert sind, aufwändige Aufforstungs- und später Umwandlungsverfahren notwendig. Dies würde die sinnvolle und schnelle Ausdehnung solcher Nutzungsflächen behindern”, sagte der DEPV-Geschäftsführer. Auf der anderen Seite müsse aber auch im Wald wieder der Anbau von speziell für die Energiegewinnung vorgesehenem Holz möglich sein. Bentele wies darauf hin, dass die früher hierfür genutzten, sogenannten Nieder- und Mittelwälder unter Naturschutzaspekten heute mit zu den hochwertigste Biotopen im Wald gehörten.

Die Übererfüllung der Nutzungspflicht muss angemessen abgegolten werden
Bei den politischen Rahmenbedingungen forderte Bentele von der Politik auf Bundesebene das Potenzial der Holzenergie, die heute rund 80 Prozent der erneuerbaren Wärme erbringe, angemessen zu berücksichtigen. Mit dem Einsatz von Holzpellets erzeuge der Verbraucher in der Regel 100 Prozent des Wärmebedarfs für sein Gebäude auf regenerative Weise, was ansonsten bei keinem anderen Energieträger so einfach möglich sei. Dadurch würde die heute in den Erneuerbaren Wärmegesetzen auf Bundesebene vorgesehene und in Baden-Württemberg bereits umgesetzte Quote, der sogenannten Nutzungspflicht, sowohl im Neubau als auch bei der Renovierung mit Pelletheizungen deutlich übertroffen. Für eine solche “Übererfüllung” der gesetzlichen Anforderung müsse der Gesetzgeber auf Bundesebene künftig die Bereitstellung entsprechender Fördermittel gewährleisten, auch für Länder wie Baden-Württemberg, die über die Bundesanforderungen hinausgingen, betonte Bentele.

(Vgl. Meldungen vom 2008-04-23 und 2008-03-04.)

Source

Deutscher Energie-Pellet Verband e.V. (DEPV), Pressemitteilung, 2008-05-08.

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