Den Kreislauf schließen: Kommission setzt Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft um

Bericht beschreibt wichtigste Ergebnisse zur Umsetzung und beleuchtet anstehende Herausforderungen auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft

Alle 54 Aktionen des im Jahr 2015 gestarteten Plans sind bereits abgeschlossen oder angelaufen. Dies wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, seine Wirtschaft und Industrie zu modernisieren, Arbeitsplätze zu schaffen, die Umwelt zu schonen und für nachhaltiges Wachstum zu sorgen.

Die Europäische Kommission hat heute einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des von ihr im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. In dem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans und die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft beschrieben, in der die Belastung der natürlichen Ressourcen, der Süßwasserbestände und der Ökosysteme auf ein Minimum reduziert ist. Die Feststellungen dieses Berichts werden auf der jährlich stattfindenden Konferenz der Interessenträger der Kreislaufwirtschaft erörtert, die am 6. und 7. März in Brüssel abgehalten wird.

Hierzu erklärte Frans Timmermans, für nachhaltige Entwicklung zuständiger Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission: „Die Kreislaufwirtschaft ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft Kurs auf Nachhaltigkeit nimmt und die globalen Ziele für nachhaltiges Wachstum in die Tat umsetzt. Dieser Bericht zeigt, dass Europa als Wegbereiter für den Rest der Welt vorangeht. Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass unser Wohlstand innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten gemehrt wird und der Kreis geschlossen wird, damit unsere kostbaren Ressourcen nicht vergeudet werden.“

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, ergänzte: „Dieser Bericht ist sehr ermutigend. Er zeigt, dass Europa bei der Schaffung von Investitionen, Arbeitsplätzen und neuen Unternehmen auf dem richtigen Weg ist. Das zukünftige Potenzial für nachhaltiges Wachstum ist enorm, und Europa ist tatsächlich der beste Ort, an dem eine umweltfreundliche Industrie wachsen kann. Der Erfolg ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von europäischen Interessen- und Entscheidungsträgern.“

Übergang von der linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft

Drei Jahre nach seiner Annahme kann der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als in vollem Umfang vollendet betrachtet werden. Seine 54 Aktionen sind nunmehr abgeschossen oder angelaufen. Den Feststellungen des Berichts zufolge hat die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa schneller vorangebracht, wodurch in der EU neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Im Jahr 2016 waren in für die Kreislaufwirtschaft relevanten Sektoren mehr als vier Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, was einem Anstieg um 6 % gegenüber 2012 entspricht.

Die Kreislaufwirtschaft hat auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, zu neuen Geschäftsmodellen geführt und neue Märkte innerhalb und außerhalb der EU erschlossen. Durch kreislaufwirtschaftliche Tätigkeiten wie Reparaturen, Wiederverwendung oder Recycling wurden im Jahr 2016 fast 147 Mrd. EUR an Wertschöpfung generiert und Investitionen im Umfang von rund 17,5 Mrd. EUR getätigt.

EU-Strategie für Kunststoffe

Die EU-Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft ist das erste EU-weite politische Rahmenkonzept, bei dem der materialspezifische Lebenszyklus im Mittelpunkt steht, um eine kreislauforientierte Produktgestaltung, die Verwendung und Wiederverwendung von Materialien sowie das Recycling in die Kunststoffwertschöpfungsketten zu integrieren. Die Strategie enthält eine klare Vision mit quantifizierten Zielen auf EU-Ebene, damit u.a. bis 2030 alle Kunststoffverpackungen, die in der EU auf den Markt gelangen, wiederverwendbar oder recyclingfähig sind.

Zur Förderung des Markts für recycelte Kunststoffe hat die Kommission eine Kampagne zur freiwilligen Selbstverpflichtung für diese Kunststoffe gestartet. 70 Unternehmen sind entsprechende Selbstverpflichtungen eingegangen, wodurch der Markt für recycelte Kunststoffe bis 2025 um mindestens 60% wachsen wird. Es besteht jedoch weiterhin eine Lücke zwischen Angebot an und Nachfrage nach recycelten Kunststoffen. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission eine Allianz für Kunststoffkreislaufwirtschaft von wichtigen Interessenträgern aus der Industrie ins Leben gerufen, die recycelte Kunststoffe anbieten und nutzen.

Durch Vorschriften für Artikel oder Fischfanggeräte aus Einwegkunststoffen, mit denen die zehn am häufigsten an Stränden vorgefundenen Gegenstände erfasst werden, wird die EU auch zum Vorreiter im Kampf gegen Meeresabfälle. Diese Vorschriften umfassen ein Verbot von Einwegartikeln aus Kunststoff (wie z.B. Trinkhalme oder Bestecke) und von oxo-abbaubarem Kunststoff sowie Vorschläge für andere Aspekte wie z.B. Verbrauchsminderungsziele, Anforderungen an die Produktgestaltung oder Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung.

Innovation und Investitionen

Damit der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft schneller vorankommt, ist es unerlässlich, in Innovationen zu investieren und die industrielle Basis in Europa bei der Anpassung zu unterstützen. Im Zeitraum 2016-2020 hat die Kommission ihre Bemühungen in beide Richtungen verstärkt und für die Umstellung öffentliche Mittel von insgesamt mehr als 10 Mrd. EUR bereitgestellt.

Zur Förderung weiterer Investitionen wurden im Rahmen der Plattform zur finanziellen Unterstützung der Kreislaufwirtschaft Empfehlungen zur Verbesserung der Bankfähigkeit von Projekten der Kreislaufwirtschaft, zur Koordinierung der Finanzierungstätigkeiten und zum Austausch bewährter Verfahren erarbeitet. Diese Plattform wird mit der Europäischen Investitionsbank zusammenarbeiten, um finanzielle Unterstützung zu leisten und Synergien mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zu nutzen.

Umwandlung von Abfällen in Ressourcen

Umweltgerechte und effiziente Abfallbewirtschaftungssysteme sind ein wesentlicher Baustein der Kreislaufwirtschaft. Zur Modernisierung der Abfallbewirtschaftungssysteme in der Union ist im Juli 2018 ein überarbeiteter Rechtsrahmen für Abfälle in Kraft getreten. Dieser umfasst u.a. neue ehrgeizige Recyclingquoten, einen klareren rechtlichen Status für Recyclingmaterialien und verstärkte Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung unter Einbeziehung von Meeresabfällen, Lebensmittelabfällen und Produkten, die kritische Rohstoffe enthalten.

Kreislauforientiertes Design und kreislauforientierte Herstellungsverfahren

Intelligentes Design am Anfang des Lebenszyklus eines Produkts ist eine entscheidende Voraussetzung für dessen Kreislauffähigkeit. Mit der Umsetzung des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019 hat die Kommission das kreislauforientierte Design von Produkten sowie die Energieeffizienzziele weiter gefördert. Maßnahmen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung für mehrere Produkte enthalten nun Vorschriften zu den Anforderungen an die Materialeffizienz, wie z.B. der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, der Erleichterung von Reparaturen und der Behandlung am Ende des Lebenszyklus. Außerdem hat die Kommission in einer diesbezüglichen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststelle ihre Produktstrategien im Hinblick auf die Förderung der Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit von Produkten untersucht.

Stärkung der Position der Verbraucher

Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft erfordert die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Verbrauchsmuster ändern müssen. Mit den von der Kommission entwickelten Methoden zur Messung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF) können Unternehmen zuverlässige und vergleichbare Umweltangaben machen und Verbraucher bewusste Entscheidungen treffen.

Starkes Engagement der Interessenträger

Das Engagement der Interessenträger ist eine entscheidende Voraussetzung für den Übergang. Durch den systemischen Ansatz des Aktionsplans erhalten Behörden, wirtschaftliche und soziale Akteure und die Zivilgesellschaft einen Rahmen, an dem sie sich orientieren können, um Partnerschaften über Branchengrenzen hinweg und entlang der Wertschöpfungsketten zu fördern. Die Rolle der Kommission bei der beschleunigten Umsetzung des Übergangs und als Vorreiter der internationalen Bemühungen zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft wurde auch beim Weltwirtschaftsforum 2019 gewürdigt, wo die Kommission in der Kategorie „Öffentlicher Sektor“ den Preis für Kreislaufwirtschaft erhielt.

Anstehende Herausforderungen

Die Kreislaufwirtschaft ist heute ein unumkehrbarer, globaler Megatrend. Sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit besteht jedoch weiterhin großer Handlungsbedarf, damit der Kreislauf vollständig geschlossen wird und die Wettbewerbsvorteile genutzt werden können, die die Kreislaufwirtschaft den Unternehmen in der EU bietet. Zur Umsetzung der überarbeiteten Abfallvorschriften und zur Entwicklung der Märkte für Sekundärrohstoffe sind verstärkte Bemühungen erforderlich. Außerdem müssen die Arbeiten zu einigen Themen (Chemikalien, nichttoxische Umwelt, Umweltkennzeichnung und Ökoinnovation, kritische Rohstoffe und Düngemittel) beschleunigt werden, wenn die EU den vollen Nutzen aus dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ziehen will.

Der Informationsaustausch mit den Interessenträgern hat ergeben, dass einige Bereiche, die bislang noch nicht im Aktionsplan berücksichtigt waren, ebenfalls für die Einbeziehung in die Kreislaufwirtschaft infrage kommen könnten. Anhand des Beispiels der europäischen Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft könnten zahlreiche andere Sektoren mit hoher Umweltbelastung und einem Potenzial für Kreislauffähigkeit wie z. B. IT, Elektronik, Verkehrssysteme, bebaute Umwelt, Bergbau, Möbel, Lebensmittel und Getränke oder Textilien von einem ähnlichen ganzheitlichen Ansatz profitieren, um sich stärker in Richtung Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

 

Hintergrund

Im Jahr 2015 hat die Kommission einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen, um in Europa die Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und so die weltweite Wettbewerbsfähigkeit, das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, bei den Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung den Kreislauf zu schließen und Vorteile für die Umwelt und für die Wirtschaft zu generieren. Diese Pläne würden dazu beitragen, Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle zu maximieren und dabei Energieeinsparungen und die Verringerung von Treibhausgasemissionen zu fördern; hierfür sollen Fördermittel aus dem ESI-Fonds, Horizont 2020 und den EU-Strukturfonds bereitgestellt sowie Investitionen in die Kreislaufwirtschaft auf nationaler Ebene getätigt werden.

Eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung des Aktionsplans ist in einer begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wiedergegeben.

 

Weitere Informationen

MEMO: Fragen und Antworten

Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit Einzelinformationen und Verweisen für die 54 im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu nachhaltigen Produkten in der Kreislaufwirtschaft

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung der freiwilligen Selbstverpflichtungen nach Anhang III der Strategie für Kunststoffe

Eurostat-Pressemitteilung zum Fortschritt im Überwachungsrahmen

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2019-03-04.

Supplier

European Commission

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