DBV: Urwaldschutzgesetz falscher Ansatz

DBV fordert Klarstellung zum Schutz der Waldbesitzer

 Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich gegen die Zerstörung der Primärwälder auf der Erde aus. Der von Bundesminister Jürgen Trittin vorgelegte Gesetzentwurf zum Urwaldschutz ist jedoch nicht geeignet, einen effektiven Schutz gegen illegalen Holzeinschlag zu bewirken. Es sei zwar zu unterstützen, Besitz, Erwerb und Verkauf von illegal geschlagenem Holz oder Holzprodukten zu verbieten. Dies jedoch anhand von Herkunftsnachweisen und Zertifikaten im nationalen Alleingang durchzusetzen, wäre weder praktikabel noch kontrollierbar. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würde der Bau- und Werkstoff Holz in Misskredit gebracht und massiv in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer eingegriffen werden. Daher fordert der DBV das Bundesumweltministerium auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und gemeinsam mit den europäischen Partnern über den EU-Aktionsplan FLEGT und freiwillige Selbstverpflichtungen eine wirkungsvolle Vermeidung von illegalen Holzeinschlägen weltweit zu erreichen.

Der DBV weist darauf hin, dass der einzige Effekt dieses nationalen Bürokratieaufbaus eine Verunsicherung der Verbraucher beim Holzkauf wäre. Mit diesem Gesetzentwurf würde die Verwendung des Rohstoffes Holz in den Augen der Öffentlichkeit unter den Pauschalverdacht der potentiellen Urwaldzerstörung gestellt. Der Wirtschaftszweig Forst- und Holzwirtschaft mit rund einer Million Arbeitsplätzen und 100 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr würde damit diskriminiert und kriminalisiert. Der Gesetzentwurf laufe dem Ziel der mit der Bundesregierung gemeinsam erarbeiteten “Charta für Holz” entgegen, den Holzabsatz und die Holzverwendung in Deutschland in den kommenden 10 Jahren um 20 Prozent zu erhöhen. Im Gesetz müsse daher unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass für in Deutschland geschlagenes Holz solche Nachweise nicht notwendig sind.

Entschieden sprach sich der DBV dagegen aus, über Jahrhunderte vom Menschen bewirtschaftete Wälder in Deutschland im Gesetzentwurf als Urwälder zu bezeichnen. Der DBV weist darauf hin, dass die Wälder in Deutschland als wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft Ergebnis menschlicher Aktivitäten sind, auch wenn diese sehr naturnah sind und eine hohe biologische Vielfalt aufweisen. Insofern bedarf es dringend einer Klarstellung im Gesetz, dass die Wälder in Deutschland nicht der im Gesetz genannten Definition der Urwälder unterliegen.

(Vgl. Meldung vom 2005-04-19.)

Source

DBV-Pressemitteilung vom 2005-04-19.

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