Bundesregierung ebnet Weg für Wasserstoffnetze

Das Bundeskabinett beschließt am Mittwoch wesentliche Regelungen zum Aufbau eines Wasserstoffnetzes. Die Gasnetzbetreiber sind enttäuscht

Die Bundesregierung schafft den Rahmen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Dazu beschließt das Bundeskabinett am Mittwoch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Erforderlich sei „eine strategische Infrastrukturplanung im Energiebereich, die eine optimale Systemintegration von Wasserstoff erlaubt“, heißt es im Entwurf der EnWG-Novelle, die dem Handelsblatt vorliegt.

In einem ersten Schritt soll der Einstieg in die Regulierung reiner Wasserstoffnetze gelingen. Bislang ist Wasserstoff nicht einmal vom Energiebegriff des EnWG umfasst. Das ändert sich mit der Novelle.

Derzeit gibt es nur eine sehr begrenzte Zahl von Wasserstoffnetzen, insbesondere die der Unternehmen Air Liquide und Linde. Sie dienen der regionalen Versorgung industrieller Abnehmer. Da sie bislang nicht vom EnWG erfasst werden, sind sie auch nicht der Netzregulierung unterworfen.

Mit der EnWG-Novelle wird eine Opt-in-Regelung für diese Netze geschaffen: Sie können nach positiver Bedarfsprüfung reguliert werden.

Grundsätzlich kommt die Netzregulierung in Betracht, wenn es sich bei dem jeweiligen Netz um ein natürliches Monopol handelt, wie das etwa bei Strom-, Wasser-, Erdgas- und auch beim Schienennetz der Bahn der Fall ist. Die Regulierung stellt eine diskriminierungsfreie Nutzung der Netze sicher, gleichzeitig garantiert sie dem Netzbetreiber ein bestimmtes Netzentgelt für die Netznutzung.

Während Wasserstoff derzeit nur von vergleichsweise wenigen Unternehmen aus der Chemie- und der Raffineriebranche in großem Maßstab eingesetzt wird, dürfte die Zahl der Anwender in den kommenden Jahren deutlich steigen. So setzt etwa die Stahl- oder die Chemieindustrie darauf, Wasserstoff zu nutzen, um klimaneutral zu werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, Wasserstoff zunächst in diese Industriesektoren zu lenken. Der Wärmesektor spielt dagegen in den Überlegungen der Bundesregierung zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zunächst keine Rolle. „Das Thema Wärme kommt erst später dran“, hieß es dazu in Regierungskreisen.

Klimaschutzverbände wie BUND, WWF, Nabu, Germanwatch und Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern sogar, den Einsatz im Wärmesektor komplett auszuschließen. Sie argumentieren, ein Einsatz von Wasserstoff im Wärmebereich drohe aufgrund von Nutzungskonkurrenzen die Dekarbonisierung wichtiger Industrien zu verschleppen.

Gaskunden sollen nicht fürs Wasserstoffnetz bezahlen

Auch die Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz ist in der EnWG-Novelle zunächst nicht vorgesehen. Langfristig sei eine Beimischung zwar durchaus denkbar, diese Perspektive ergebe sich aber erst ab 2030, hieß es in Regierungskreisen. Man wolle Wasserstoff nicht beimischen, damit der Gasnetzkunde nicht für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur herangezogen werde.

Damit geht die Bundesregierung auf Distanz zu Forderungen aus der Erdgasbranche. Die Betreiber von Gasleitungen hatten gefordert, das Wasserstoffnetz verpflichtend einer Regulierung zu unterwerfen und das existierende Erdgasnetz Schritt für Schritt für den Transport von Wasserstoff zu nutzen. Die Kosten der Transformation würden dann von allen Gasnutzern getragen. Genau das aber will die Bundesregierung verhindern. Allein die Wasserstoffnutzer sollen den Aufbau der Wasserstoffleitungen bezahlen.

„Mit dem vorliegenden Entwurf versäumt die Politik die Chance, die nationale Gasinfrastruktur, insbesondere das Verteilnetz, für die Wasserstoffwirtschaft zu nutzen, so wie es in der Wasserstoffstrategie angelegt ist. So wird Wasserstoff nicht in breite Anwendung bei Gebäuden und vielen mittelständischen Industriebetrieben kommen“, sagte Timm Kehler, Sprecher der Brancheninitiative Zukunft Gas, dem Handelsblatt.

Gasnetzbetreiber beklagen mangelnde Investitionssicherheit

Ähnlich äußerte sich Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas). „Wenn sich an den großen Linien bezüglich der Finanzierung nichts mehr ändert, greift der Kabinettsbeschluss zu kurz“, sagte er. Die Betreiber der Ferngasleitungen seien davon überzeugt, dass langfristig nur eine „regulatorische, finanzielle und netzplanerische Einheit aus Wasserstoffnetz und Erdgasnetz volkswirtschaftlich sinnvoll ist“, sagte Gößmann. „Ziel muss sein, dass sich das eine Netz aus dem anderen heraus entwickeln kann. Der Gaskunde von heute ist der Wasserstoffkunde von morgen.“

Das gelte nicht nur für die Industrie, sondern im nächsten Schritt auch für den Wärmemarkt. „Der Kabinettsbeschluss lässt die zentrale Frage der Finanzierung ungeklärt und schafft damit nicht die nötige Investitionssicherheit für den Aufbau der Transportinfrastruktur für Wasserstoff“, kritisierte der FNB-Vorstandvorsitzende.

Allerdings teilen Klimaschutzorganisationen diese Auffassung nicht. So hatte die Deutsche Umwelthilfe bereits im vergangenen Jahr gewarnt, direkt mit einem regulierten Netz einzusteigen. Selbst mittelfristig würden nur „Inselnetze“ benötigt, also Netze, die Produzenten von grünem Wasserstoff mit den Verbrauchern – etwa Stahlherstellern – verbinden. Ein großräumiger Transport von grünem Wasserstoff sei nicht absehbar, daher bedürfe es auch keiner Regulierung.

Die Kosten für Wasserstoffbeimischung oder Wasserstofftransport auf die Gaskunden umzulegen sei „keinesfalls gerechtfertigt“, argumentiert die DUH.

Author

Klaus Stratmann

Source

Handelsblatt, 2021-02-10.

Supplier

Air Liquide Group
Deutsche Bundesregierung
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
FNB Gas
Linde Group
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
World Wildlife Fund (WWF)

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