Brüssel: Kompromisspaket Flachs und Hanf verabschiedet

Die Agrarminister der EU einigten sich am späten Abend des 17.07.2000 nach langwierigen Verhandlungen (vgl. auch Meldung vom 26.06.2000) einstimmig auf ein Kompromisspaket für die Preisvorschläge 2000/2001 sowie die Reform des Sektors Flachs und Hanf. Wichtigste Inhalte:

  • Das verabschiedete Paket gilt für die kommende Aussaat; für die diesjährige Ernte gilt eine Übergangsregelung. Die Höhe der Beihilfe für das laufende Wirtschaftsjahr wird erst nach der Sommerpause im Verwaltungsrat beschlossen.
  • Aufnahme von Flachs und Hanf in die Grand-Culture-Regelung mit entsprechender prozentualer Absenkung der (Flächen)Beihilfe.
  • Deutliche Erhöhung der Verarbeitungsbeihilfe für Kurzfasern auf 90 Euro/t Fasern im Vergleich zu den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen von 40 Euro/t (vgl. Meldung vom 26.06.2000).
  • Die Verarbeitungsbeihilfe für Flachs-Langfasern liegt bei 100 Euro/t im Wirtschaftsjahr 2001/02 und erhöht sich 2002 bis 2006 auf 160 Euro/t um schließlich ab 2006/07 200 Euro/t zu erreichen.
  • Der Höchstwert für Unreinheiten wird auf 7,5% (ursprünglicher Kommissionsvorschlag 5%) festgesetzt, mit der Option, diesen Wert unter Berücksichtigung traditioneller Absatzmöglichkeiten bis einschließlich 2003/04 auf bis zu 25% bei Hanf und bis zu 15% bei Flachs anzuheben.
  • Die einzelstaatlichen Produktions-Höchstmengen (“nationale Garantiemengen”) wurden für alle Mitgliedsstaaten verdoppelt, z.B. für Deutschland auf nunmehr 12.800 t/a. Die Kommission verpflichtet sich gleichzeitig, im Jahr 2003 einen Bericht über die Nutzung der nationalen Garantiemengen in den Mitgliedsstaaten vorzulegen und ggf. eine Neuaufteilung vorzunehmen.
  • Die Kommission verpflichtet sich zudem, im Jahr 2005 eine Bewertung der Auswirkungen der Verarbeitungsbeihilfe vorzulegen, die insbesondere auch die Möglichkeit einer Beibehaltung der Verarbeitungsbeihilfe für Kurzfasern einbezieht.
  • Auch weiterhin können Hanfsamen für Nahrungsmittelzwecke in Kuppelnutzung gewonnen werden, ohne dass ein Ausschluss aus der Beihilfegewährung erfolgt. (Diese von Deutschland stark vertretende Forderung wurde schließlich doch noch ins Paket aufgenommen (vgl. Meldung vom 26.06.2000).
  • Hinsichtlich des Erntezeitpunktes gilt die gleiche Regelung wie in der Vergangenheit.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertet das Kompromisspaket als wesentlichen Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission. Der EU-Agrarat und zuvor das EU-Parlament haben dabei die Argumente der Landwirte aufgegriffen. So wie sich die neue Marktordnung nun darstellt, haben der Anbau von Flachs und Hanf nach Ansicht des DBV in Deutschland und Europa weiterhin eine Perspektive.

Autor und Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Brief vom 19.07.00), Deutscher Naturfaserverband (Infobrief vom 20.07.00), Deutscher Bauernverband.

Source

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Brief vom 19.07.00), Deutscher Naturfaserverband (Infobrief vom 20.07.00), Deutscher Bauernverband.

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