Brennholz-Mehrwertsteuer: Hackschnitzel aus Holzabfällen günstiger!

Forstwirtschaftsrat erwirkt Klärung durch das BMELV

Brennholz sowie Hackschnitzel aus Holzabfällen und –auschuss werden in der Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände geführt. Waldhackschnitzel hingegen unterliegen dem vollen Steuersatz.

Verkauft also ein zur Regelbesteuerung optierter Land- und Forstwirt Waldhackschnitzel, hat er ab 01.01.2007 19% Umsatzsteuer auszuweisen. Ein Unternehmen, welches Hackschnitzel aus Restholz (= Holzabfälle) verkauft, stellt 7% Umsatzsteuer in Rechnung.

Für den Endverbraucher sind Hackschnitzel aus Restholz daher günstiger als Hackschnitzel aus Waldholz. In diesem Bereich verzerrt die Umsatzsteuer also die Wettbewerbsfähigkeit zum Nachteil der Waldhackschnitzel.

Um diesen Widerspruch zu klären, hat sich der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) kürzlich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gewandt mit dem Ziel, die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Waldhackschnitzel zu beseitigen.

In der jetzt eingegangenen Stellungsnahme des BMELV wird hierzu ausgeführt: “Die Differenzierung des Steuersatzes zwischen Waldhackschnitzeln und Hackschnitzeln aus Holzabfällen geht von der Überlegung aus, dass es sich bei der Erzeugung von Waldhackschnitzeln um die Herstellung eines Produktes durch Verarbeitung von Rohholz handelt.

Bei Hackschnitzeln aus Restholz liegt dagegen eine Verwertung von Abfällen vor. Bei der Einstufung in die Liste der ermäßigten Steuersätze komme es nicht auf den beabsichtigten Verwendungszeck an, sondern auf den Sachverhalt der Verarbeitung.”

Diese Systematik folge den EU-Vorgaben der Umsatzsteuerrichtlinie, die nach mehreren Änderungen für Produkte aus Waldholz nur noch für Brennholz den ermäßigten Steuersatz zulässt. Die Mitgliedsstaaten hätten daher keinen Ermessensspielraum mehr. Nur unter großen Anstrengungen habe bei der Änderung des Umsatzsteuergesetzes der ermäßigte Steuersatz für Brennholz gehalten werden können.

Kontakt:
Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR)
Flerzheimer Allee 13
D – 53125 Bonn
Telefon: +49 228 61963-0
Telefax: +49 228 61963-21
Email: dfwr-rheinbach@t-online.de

(Vgl. Meldungen vom 2006-12-13, 2006-12-06, 2006-11-06 und 2006-11-15.)

Source

infoholz vom 2007-01-02.

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