BMU will Biogas und Abwärmenutzung im EEG stärker fördern

Referentenentwurf sieht höheren Nawaro-Bonus und Gülleprämie vor

Einem Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zufolge sollen die Einpeisesätze für Biogasanlagen entgegen den ursprünglichen Planungen leicht erhöht werden. Unter anderem sind eine Erhöhung des Nawaro-Bonus um 1,5 Cent auf 7,5 Cent/kWh sowie die Einführung einer Prämie für die Verwendung von Gülle als Gärsubstrat von 1 Cent/kWh vorgesehen.

Für Strom aus Biomasse stellt sich das BMU Vergütungssätze je nach Anlagenleistung von 7,79 Cent bis 11,67 Cent je kWh vor. Dabei sollen Anlagen mit einer Leistung über 5 MW nur dann Anspruch auf Vergütung haben, wenn der Strom per Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird. Die Grundvergütung für kleine Anlagen unter 150 kW soll steigen, und zwar für im Jahr 2009 in Betrieb gehende Anlagen von 10,99 Cent/kWh auf 11,67 Cent/kWh.

Die künftige Grundvergütung für Strom aus Biomasse staffelt der Referentenentwurf so:

  • 11,67 Cent/kWh bis zu einer Anlagenleistung von 150 Kilowatt
  • 9,18 Cent/kWh bis zu einer Anlagenleistung von 500 Kilowatt
  • 8,25 Cent/kWh bis zu einer Anlagenleistung von 5 Megwatt
  • 7,79 Cent/kWh bis zu einer Anlagenleistung von 20 Megwatt

Höherer Nawaro-Bonus nur für Biogas
Die Erhöhung des Nawaro-Bonus soll ausschließlich für die Biogaserzeugung gelten. Andere Formen der Stromerzeugung aus Biomasse, z.B. die Verbrennung von Pflanzenöl, sollen von dieser Erhöhung nicht profitieren. Gelten soll die Anhebung des Nawaro-Bonus auch für bereits bestehende Biogasanlagen.

Güllebonus mit Einschränkungen
Der sogenannte Güllebonus soll auf Neuanlagen mit einer Leistung bis zu 150 kW beschränkt werden, die mindestens 30% Gülle im Fermenter verwenden. Wie Agra-Europe mitteilt, ist eine Ausweitung dieser Regelung auf Altanlagen im Gespräch.

Förderung der Abwärmenutzung stärken
Konzepte zur Nutzung der Abwärme sollen künftig stärker unterstützt werden. Neuanlagen bis zu 5 MW sollen nach dem Willen des BMU einen KWK-Bonus von 3 Cent/kWh statt bisher 1 Cent/kWh erhalten.

Zeitplan
Momentan befindet sich der EEG-Entwurf in der Ressortabstimmung. Am 6. November sollen bei einem Treffen der Staatssekretäre die unterschiedlichen Standpunkte vor allem zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium abgeklopft werden. Die ursprüngliche Zeitplanung sah vor, den abgestimmten Gesetzentwurf bereits am 5. Dezember im Bundeskabinett zu verabschieden. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist angesichts der Komplexität der Materie und noch bevorstehender Anhörungen der Verbände und der Bundesländer fraglich.

Der Referentenentwurf in der Fassung vom 2007-10-09 kann hier (als PDF-Dokument) auf den Seiten des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. heruntergeladen werden.

(Vgl. Meldungen vom 2007-07-06, 2007-08-31 und 2007-05-25.)

Source

Referentenentwurf zum EEG, 2007-10-09, Agra-Europe, 200-10 und Dow Jones Newswires, 2007-10-18.

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