BMBF: Ideenwettbewerb “Neue Produkte für die Bioökonomie”

Erster Stichtag für neue Produktideen sowie erste Machbarkeitsuntersuchungen ist der 15. August

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert “Neue Produkte für die Bioökonomie”. Durch den Ideenwettbewerb soll eine unkomplizierte Fördermöglichkeit mit einer niedrigen Eintrittsschwelle insbesondere für originelle und neuartige Ideen angeboten werden. Zu den Stichtagen 15. August 2015, 15. Februar 2016 und 15. August 2016 können Projektskizzen eingereicht werden.

Gegenstand der Förderung ist die Ausarbeitung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie erste Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Während der Sondierungsphase soll die Produktidee durch den Antragsteller vertieft ausgearbeitet werden, ein Entwicklungsplan für ihre technische Umsetzung erstellt und geeignete Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise gewonnen werden.
  • Die anschließende Machbarkeitsphase soll dazu dienen, grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee durchzuführen. An Projekten der Machbarkeitsphase sollten diejenigen Partner beteiligt werden, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden.

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Darüber hinaus antragsberechtigt sind auch Technologietransfereinrichtungen und Innovationscluster, die als juristische Person zum Beispiel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sind. Für Sondierungs- und Machbarkeitsphasen sind außerdem Unternehmen der -gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, sofern sie die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU erfüllen. Privatpersonen sind von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Für die Sondierungsphase können wissenschaftlichen Einrichtungen bis zu 50.000 Euro gewährt werden; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Definition der Europäischen Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, sowie Innovationscluster können bis zu 25.000 Euro Fördermittel bei einer anteiligen Förderung mit 50% erhalten.
Für die Machbarkeitsphase können bis zu 250.000 Euro bei Einzelprojekten bzw. bei Verbundprojekten bis zu 250.000 Euro Fördermittel pro beteiligtem Partner gewährt werden.

Das Antrags- und Förderverfahren ist mehrstufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können knapp gehaltene Ideenskizzen zu den Stichtagen 15. August 2015, 15. Februar 2016 und 15. August 2016 beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

 

Kontakt

Dr. Ulrike Pogoda de la Vega
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich BIO
Tel.: 024 61/61-1850
E-Mail: u.pogoda.de.la.vega@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

 

Weitere Informationen

Zusätzlich kann eine Förderung für die Durchführung von Kreativ-Workshops beantragt werden, um neue Produktideen für die Bioökonomie zu generieren und diese dann im Ideenwettbewerb einzureichen.
Für jeden Kreativ-Workshop können bis zu 10.000 Euro Fördermittel gewährt werden. Pro Antragsteller können maximal 2 Kreativ-Workshops in einem Kalenderjahr gefördert werden.

Source

BIOPRO Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 2015-04-12.

Supplier

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Forschungszentrum Jülich

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