Biomasse mit größtem Potenzial zur klimaschonenden Energieerzeugung

Einigkeit im Spitzengespräch zwischen DNR und DBV

Viele sehr gut miteinander kombinierbare gemeinsame Ziele im Themenbereich Energiegewinnung aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse (Bioenergie) gibt es zwischen dem Deutschen Naturschutzring (DNR) und dem Deutschen Bauernverband (DBV). Dies erklärten die Präsidenten beider Verbände, Hubert Weinzierl und Gerd Sonnleitner, anlässlich ihres regelmäßig stattfindenden Austauschgespräches am 6. Juli in Berlin. Weinzierl lobte die Stromproduktion auf deutschen Bauernhöfen als innovativ, da durch landwirtschaftliche Biogasanlagen Energie auf klima- und umweltschonende Weise gewonnen werden könne.

“Mit den verbesserten Einspeisevergütungen für Biomasse im novellierten Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) können unsere Landwirte erstmals Strom und Wärme auf der Basis von Energiepflanzen produzieren”, erklärte Sonnleitner und verspricht sich von der Bioenergie vor allem auch neue Perspektiven für die Betriebe. Die Bioenergie habe große Bedeutung für die Landwirtschaft, es werden regionale Wertschöpfungs-, Investitions- und Arbeitsplatzeffekte geschaffen, die man im ländlichen Raum dringend benötige.

Nach einer Studie des Ökoinstituts bietet Biomasse das größte Potenzial unter den erneuerbaren Energien. Sie könne bis 2030 gut 14 Prozent des deutschen Energiebedarfs decken, so viel wie Braun- und Steinkohle zusammen. Klima- und Naturschutz seien dabei keine unvereinbaren Ziele, so das Fazit dieser Untersuchungen.

Zu diesem Ergebnis kamen auch Weinzierl und Sonnleitner in ihrem Gespräch. Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Energiepflanzen und Pflanzen zur Ernährung von Menschen und Tieren, würden sich Spielräume im Anbau ergeben, die dem Natur- und Umweltschutz zugute kämen. Darüber hinaus sei die Bioenergie aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse unabhängig von Wetterverhältnissen, Tages- und Jahreszeit. Somit sei sie konstant lieferbar und geeignet, die Stromerzeugung in Grundlastkraftwerken, die überwiegend mit Braunkohle oder Kernenergie betrieben werden, zu ersetzen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat am kommenden Freitag dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses vom 17. Juni 2004 zum EEG zustimmen wird. Das novellierte Gesetz wird dann voraussichtlich am 1. August 2004 in Kraft treten, da der Bundestag das Vermittlungsergebnis bereits am 18. Juni gebilligt hat. “Damit erhalten Landwirte die Investitionssicherheit, die sie für den Kapitaleinsatz in den innovativen Bereich der Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen benötigen”, äußerte sich Sonnleitner zum baldigen Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

(Vgl. Meldungen vom 2004-07-02 und 2004-05-28.)

Source

DBV-Pressemitteilung vom 2004-07-08.

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