Biokraftstoff: Richtlinie der EU

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine Richtlinie zu Biokraftstoffen erlassen. Darin werden Richtwerte festgelegt, zum Ersatz von Otto- und Dieselkraftstoffen durch Biokraftstoffe.

Biokraftstoffe sollen bis 2010 5,75 Prozent Anteil am Verbrauch erreichen. Biokraftstoffe müssen aus Biomasse gewonnen werden, dazu zählt die Richtlinie u.a.: Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol, Biodimethylether und reine Pflanzenöle aus Ölsaaten, soweit sie die Emissionsanforderungen erfüllen.

Die Biokraftstoffe können in reiner Form oder in Beimischungen in den Handel kommen. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe informiert wird und können vorrangig die Kraftstoffe fördern, die eine kostengünstige Gesamtökobilanz aufweisen. Die Mitgliedstaaten melden jährlich die eingeleiteten Fördermaßnahmen für Biokraftstoffe und sonstige Bioenergie. In ihrem ersten Bericht setzen sie nationale Richtwerte bis Ende 2005 fest.

Das von der EU vorgesehene Beimischkriterium, wie bislang schon in Italien und Frankreich praktiziert, dem herkömmlichen Diesel künftig bis zu 5 Prozent Biodiesel beizumischen, ruft beim Verband Deutscher Biodieselhersteller mehr als Optimismus auf den Plan: “Da tut sich ein riesiger Markt auf”, so der Kommentar von Geschäftsführerin Petra Spick.

Das Branchenwachstum ist daher absehbar: so verzehnfachte sich allein in den letzten vier Jahren die deutsche Produktionskapazität auf 1 Mio. Tonnen und der Absatz über das bundesweit auf 1.600 Zapfstellen verdoppelte Tankstellennetz verfünffachte sich.

Neben dem Status, dass Rapsölmethylester oder Fettsäuremethylester als klimaneutral gelten, weiß Grünen-Bundestagsfraktionssprecher Hans-Josef Fell: “Pflanzenöle geben der Landwirtschaft eine zukunftssichere Einkommensquelle.”

Ca. 3 Mio. Kraftfahrzeuge sind mittlerweile schon ab Werk Biodiesel-tauglich, teilweise sogar ohne Aufpreis. Dagegen allerdings: “Von der Nachrüstung auf Biodiesel raten wir ab”, ist die Meinung von Jürgen Fischer von der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement des Verbandes, denn die 700 EUR Umrüstungskosten würden sich nicht rechnen.

Info: Die Richtlinie ist auf den Internetseiten des Europäischen Rates verfügbar, Dokumentennummer 6795/03. Es handelt sich um das Interinstitutionelle Dossier: 2001/0265 (COD).

Die Internetadresse der Richtlinie: http://register.consilium.eu.int/pdf/de/03/st06/st06795de03.pdf

(Vgl. Meldung vom 2002-07-08.)

Source

nawaros® 04/03 vom 2003-04-15 und die tageszeitung vom 2003-05-08.

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