Bioenergie: Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Gesetz wirkt sich auf Besteuerung von Biokraftstoffen und Regelung von modularen Biogasanlagen aus

Das Bundeskabinett beabsichtigt für diese Woche den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums.

In Bezug auf reinen Biokraftstoff will die Regierung auf die für den 1. Januar 2010 geplante Anhebung des Steuersatzes von 6 Cent/Liter verzichten. Stattdessen würde dann weiterhin ein Steuersatz von 18 Cent/Liter gelten.
In der Koalitionsvereinbarung war jedoch von einer Senkung des Steuersatzes für Biokraftstoff von 10 Cent/Liter die Rede gewesen. Auch der Steuersatz für reines Pflanzenöl soll bei 18 Cent/Liter bleiben, obschon eine Steigerung auf 26 Cent/Liter vorgesehen war.

Darüber hinaus entfällt das seit dem 1. Januar 2009 geltende Verbot des Anlagensplittings. Mit dem Anlagensplitting soll bestimmt werden, ob mehrere kleine Anlagen auf einem Grundstück formal wie eine große Anlage zu behandeln sind. Diese Regelung wirkt sich auf den Vergütungssatz für die jeweilige Anlage aus.
Mit der im Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) vorgesehenen Änderung entfällt eine Anhebung der Vergütung von vor 2009 in Betrieb genommenen modularen Anlagen.

Weitere Informationen
Auszug Kabinettvorlage (PDF-Datei)

Source

top agrar-Redaktion, 2009-11-09.

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