Beimischung: Vorrang für heimische Biomasse

Biokraftstoffe, die zur Erfüllung der ab 2007 geltenden Beimischungspflicht benötigt werden, sollen nach Vorstellung von Landwirtschaftsminister Josef Miller vorrangig aus heimischer Biomasse hergestellt werden. Bei den Vorschriften zur Beimischungspflicht sollten nach Auffassung des Ministers auch Mindestanforderungen an die nachhaltige Erzeugung der dafür verwendeten Biomasse verpflichtend vorgesehen werden.

Miller: “Ziel muss es sein, der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland die bisher durch die steuerlichen Anreize aufgebaute hoffnungsvolle Perspektive bei Biokraftstoffen auch nach dem Systemwechsel hin zum Beimischungszwang zu erhalten.”

Ohne eine solche Regelung befürchtet der Minister einen deutlichen Rückgang des Wertschöpfungspotentials für die Land- und Forstwirtschaft aus der Bereitstellung der benötigten Biomasse. Dies könnte dann passieren, wenn zunehmend auf nicht nachhaltig produzierte und deshalb billige Rohware aus Drittländern zurückgegriffen würde.

Miller: “Wir müssen alles tun, damit vorrangig Agrarrohstoffe aus dem EU-Binnenmarkt zur Herstellung der Biotreibstoffe eingesetzt werden.” Beispiel könne hier das Nachbarland Österreich sein, das bereits jetzt das Nachhaltigkeitsprinzip für produzierte Biomasse zur Herstellung biogener Treibstoffe gesetzlich vorschreibt.

Source

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vom 2006-08-02.

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