BAFA: Förderung regenerativer Wärmeerzeugung ausgeweitet

Effizienzbonus und Kombibonus für vorbildliche Lösungen

Am 01. Januar trat die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (sog. Marktanreizprogramm) in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Internetangebot entsprechend angepasst, so dass Antragsteller, Installateure und andere Interessierte nun ausführliche Informationen über die neuen Fördertatbestände finden.

2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium (BMU) eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Förderung der Errichtung emissionsarmer Biomasseanlagen
In der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Boni für herausragende Energieeffizienz und Kombianlagen
Darüber hinaus sind in der neuen Richtlinie Zuschüsse in Kombination mit der eben beschriebenen Grundförderung möglich, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden. Hierzu wurde eine Bonusförderung eingeführt, wenn zusätzlich zu den eben beschriebenen Maßnahmen besonders energieeffiziente Umwälzpumpen oder Solarkollektorpumpen eingebaut werden oder im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine bestehende Niedertemperaturheizung durch eine Brennwertheizung ersetzt wird. Darüber hinaus kann für die Solar- oder Biomasseanlage ein Effizienzbonus gewährt werden, wenn der Antragssteller anhand eines Energiebedarfsausweises nachweisen kann, dass es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt. Neu ist auch der sogenannte regenerative Kombinationsbonus, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine Biomasseverbrennungsanlage oder Wärmepumpe installiert wird.

Das Marktanreizprogramm läuft bereits seit acht Jahren. Im vergangenen Jahr konnte der 1.000.000 Zuschussantrag beschieden werden. Hauptadressaten des Förderprogramms sind dabei die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Antragsberechtigt sind aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Einrichtungen.

Die entsprechenden Antragsformulare und nähere Informationen sind hier auf den Internetseiten der BAFA erhältlich.

Weitere Informationen:
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (PDF-Dokument) vom 2007-12-05.

(Vgl. Meldung vom 2007-08-02.)

Source

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Pressemitteilung, 2008-01-11.

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