Amtsblattveröffentlichung der Förderrichtlinie zur Verwendung von Biokraftstoffen

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Amtsblatt vom 17. Mai 2003 tritt diese zum genannten Datum in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten 18 Monate (bis zum 31. Dezember 2004) in nationales Recht umgesetzt werden.

Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen:

1. Einführung so genannter Richtwerte für Mindestanteile an Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt. Die Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, dass der Marktanteil für Biokraftstoffe bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 2% und bis zum 31.12.2010 mindestens 5,75% beträgt.

2. Überwachungspflichten:

  • Die Auswirkungen bei Mischungen von mehr als 5% Biokraftstoffen in Diesel sind zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionsvorschriften zu treffen.
  • Erstellung von Klima- und Ökobilanzen für die verschiedenen Biokraftstoffarten, wobei den Mitgliedsstaaten freigestellt wird vorrangig die Kraftstoffe zu fördern, die unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit gleichzeitig eine gute und kostengünstige Gesamtökobilanz aufweisen.

3. Meldepflichten:

  • Zum 1. Juli eines jeden Jahres müssen folgende Berichtspflichten gegenüber der Kommission erfüllt werden:
  • Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen.
  • Darstellung der Verwendung von Biomasse außerhalb des Verkehrssektors sowie des Biokraftstoffabsatzes in reiner und gemischter Form im Verhältnis zum gesamten Kraftstoffabsatz.

Im Wege der Berichterstattung werden die Mitgliedsstaaten ermächtigt, unter Berücksichtigung der Biomassepotenziale für die Herstellung von Biokraftstoffen sowie der Erläuterung der nationalen Politik bei Erneuerbaren Energien für die Mobilisierung von Biomasse für die Verwendung außerhalb des Verkehrssektors, nationale Richtwerte für den anzustrebenden Marktanteil von Biokraftstoffen anzugeben.

Die Kommission stellt damit klar, dass als Ergebnis des Abstimmungsprozesses zwischen Rat, Parlament und Kommission keine verpflichtenden Mengenziele vorgegeben werden und auch die so genannten Richtwerte auf nationaler Ebene reduziert werden können, wenn dies sachgerecht gegenüber der Kommission begründet wird.

4. Berichterstattungspflicht Kommission:

Spätestens bis zum 31. Dezember 2006 und danach alle 2 Jahre legt die Kommission einen Evaluierungsbericht über die Verwendung von Biokraftstoffen vor. Gegenstand dieses Berichtes sind die Kosteneffizienz, Umweltauswirkungen sowie eine Analyse der Lebenszyklen von Biokraftstoffen als Begründung von Maßnahmen, zukünftig diejenigen Kraftstoffe zu fördern, die aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen sind. Dabei fällt der Analyse der Rohstoffgewinnung, beginnend über den Rohstoffanbau (Flächenverbrauch, Anbauintensität, Fruchtfolgeaspekte, Pflanzenschutzmitteleinsatz usw.), eine besondere Gewichtung zu.

Grundsätzlich ist einerseits die politische Initiative der EU-Kommission wie auch das Einvernehmen über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie zwischen Rat und Parlament im Sinne der Markteinführung von Biokraftstoffen und damit Schaffung eines neuen Absatzmarktes für landwirtschaftliche Rohstoffe, positiv zu bewerten. Andererseits wird der Biokraftstoffsektor, beginnend über die Rohstoffproduktion, verarbeiteter Rohstoffe bis hin zur Endverwendung, regelmäßig einer Analyse unterzogen.

Die dargestellten Berichterstattungspflichten bedeuten, dass sich die betroffenen Wirtschaftskreise in Zukunft ebenfalls intensiv mit dem Thema Öko- und Energiebilanzen sowie den technischen Anforderungen zur Erfüllung der motortechnischen und emissionsrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Reinkraftstoffen, befassen müssen.

Positiv ist ebenfalls zu bewerten, dass die EU-Kommission auf Basis dieser Berichte dem Europäischen Parlament und dem Rat Vorschläge für möglicherweise einzelstaatliche verbindliche Mengenziele vorlegen kann, wenn der betreffende Mitgliedsstaat nationale Mengenziele nicht ausreichend begründet.

(Vgl. Meldung vom 2003-05-09.)

Source

Pressemitteilung der UFOP vom 2003-05-25.

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