Zuschüsse für Scheitholzvergaserkessel und Pellet-Zentralheizungen

Förderkonditionen im Marktanreizprogramm verbessert

Am 13. Dezember 2003 werden die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Marktanreizprogramm kann somit – bei geänderten Förderkonditionen für Anträge ab dem 1. Januar 2004 – nahtlos fortgeführt werden.

Im Jahr 2004 ist im Rahmen dieses Programms u.a. die Errichtung folgender Anlagen zur Nutzung fester Biomasse förderfähig:

  • automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung (z.B. Pellets-Heizungen und Hackgutfeuerungen; ab einer Nennleistung von 8 kW, bis 50 kW nur soweit es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt),
  • Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung zur Wärmeerzeugung (ab einer Nennleistung von 15 kW, Pufferspeichervolumen: mindestens 55 l/kW)
  • automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung).
    Scheitholzvergaserkessel, Pellet-Primäröfen und Pellet-Zentralheizungen sowie sonstige Biomasseanlagen, wie z.B. Strohheizungen und Hackgutfeuerungen, mit einer Nennleistung von bis zu 100 kW werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, mit einem Zuschuss gefördert.

Der Zuschuss beträgt 60 €/kW für automatisch beschickte und 50 €/kW für handbeschickte Heizkessel. Für Kessel mit automatischer Beschickung und einem Wirkungsgrad von mindestens 90% beträgt der Mindestzuschuss 1.700 € und für entsprechende Kessel mit Handbeschickung 1.500 €. Für Pellet-Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss 1.000 €.

Eine Förderung für o.g. kleine und mittlere Anlagen ist an die Einhaltung folgender Emissionsgrenzwerte und Mindest-Wirkungsgrade gebunden:

  • Kohlenmonoxid: 250 mg/m3 bei Nennleistung, (bei Strohheizungen zusätzlich 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb)
  • staubförmige Emissionen: 50 mg/m3,
  • Kesselwirkungsgrad (bzw. feuerungstechnischer Wirkungsgrad bei Holzpellet-Primäröfen): 88% (90% bei Mindestbetragsförderung)

Die Errichtung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW sowie von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) wird mit zinsverbilligten Darlehen und Teilschulderlass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, gefördert.

Für weitergehende Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.bafa.de) bzw. an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (http://www.kfw.de).

Source

Presseinformation der FNR vom 2003-12-08.

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